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diese hatten die Absicht, ein Gutachten der obersten Justizstelle
einzuholen, um dem Parlament gegenüber vor aller Verantwortlich
keit gesichert zu sein.
So standen die Dinge im Jahre 1803. Inzwischen war Lorentz
an der Arbeit gewesen, und als der Kurfürst vor den Franzosen
hatte fliehen müssen, betrieb er bei der Tresorene die Abschlag
zahlungen auf die Extraordinarienrechnung, die man hessischerseits
auf nahezu 127 000 £ festgesetzt hatte, mit besonderem Eifer
Er wurde dabei von Buderus, dem die ganze Vorbereitung und
Formierung der Extraordinarienrechnung oblag, sachkundig und
emsig unterstützt. Man hatte Erfolg. Im Jahre 1807 wurden
insgesamt 55 000 £ ausgezahlt, im Jahre 1810 45 150 £. Aue
diese Zahlungen gingen durch die van Motten 154 .
Was dem Kurfürsten von dem auf dem Festland domizilierten
Vermögen verloren ging, ist bereits oben bei Erzählung der Affäre
Lagrange angedeutet worden. Außer den Schuldbriefen zum Ver
zeichnis der 11 Millionen Taler wurden selbstverständlich die Bar
bestände der herrschaftlichen Kassen von den Franzosen beschlag
nahmt. Ein merkwürdiger Fall aber hatte es gefügt, daß diese
Bestände zu jenem Zeitpunkt sehr gering waren. Des Kurfürsten
unrechtmäßige Kinder, die Fiessenstein, Heimrod und Haynau, hatten
in den Jahren 1803 und 1804 um einen hohen Preis Guter in
Mecklenburg erworben. Im April 1806 nahm der Kurfürst ihnen
diese Güter wegen des damit verbundenen Aufwands wieder ab
und übergab sie der Oberrentkammer zur Verwaltung. Im August
des Jahres 1806 kaufte die Güter der Erblandmarschall Graf
Karl von Hahn zu Remplin. Der Kaufpreis von 700000 rf wurde
aber nicht etwa alsbald ausgezahlt, sondern der Graf blieb ihn
schuldig und verzinste ihn mit 3 Prozent. Außerdem wurde zur
Bedingung gemacht, daß dem Grafen Hahn noch obendrein ein
Kapital von 600 000 rf zu 4°/o geliehen werde, und daß alsbald
eine Abschlagszahlung hierauf von 200 000 rf in Pistolen ä 5 rf
erfolge. Am 1. August war die Oberrentkammer zur Auszahlung
dieses Betrages von 200 000 rf angewiesen, sie erborgte ihn beim
Oberkriegszahlamtsagenten Michel Simon in Kassel und hatte ihn
am 1. November bis auf einen Rest von 8000 rf wieder abgetragen.
Der seitens der Gräflich Hessensteinschen, von Heimrod- und von
Haynauschen Vermögensadministrationen für die Güter aufgewendete
Kaufpreis war von den herrschaftlichen Kassen ersetzt worden.