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so daß derselbe bis dato noch 20 000 fl an ihn zu fordern habe.
Über diesen und andere Punkte wurden auch die beiden Söhne
Meyer Amschels, dessen Gattin, die jüngste Tochter und zwei
Schwiegertöchter vernommen. Dann wurden die Korrespondenz
und die Geschäftsbücher geprüft, und in der Wohnung Salomon
Mayers, der damals nicht in der Gasse, sondern in der Stadt
wohnte, Haussuchung gehalten. Da jedoch nirgends etwas wirklich
Verdächtiges zutage trat, so entließ man Meyer Amschel mit der
Weisung, jene 20 000 fl nicht eher auszuzahlen, als bis die Unter
suchung auch gegen Buderus beendet sei. Um vor künftigen
Schikanen verschont zu bleiben, mußte er sich herbeilassen, dem
Savagner 300 Karolin auszuhändigen, worauf dieser sich am 16. Mai
wieder nach Hanau begab, um das Spiel gegen Buderus fortzusetzen.
Da letzterer keinerlei Anstalten machte, um sich, wie Savagner
jedenfalls erwartet hatte, mit Geld loszukaufen, so wurde er gegen
den Inhalt des Kautionsinstruments am 17. Mai wieder nach Hanau
geholt. Die Polizeiorgane hatten die grundlosesten und niedrigsten
Verleumdungen aufgegriffen , um Buderus, der gar keine Kasse
geführt hatte, als einen Spitzbuben zu verdächtigen. Er sollte den
Kurfürsten und dessen Handwerker durch Unterschlagungen betrogen
haben. Im übrigen betraf das nun folgende Verhör sein Verhältnis
zu seinem früheren Landesherrn, sein Verhältnis zum ehemaligen
Regierungsrat und Geheimen Referendarius Georg von Schmerfeld
in Kassel und zum ehemaligen Kriegsrat Lennep. Auch über die
Personen, denen er Pensionen auszahlte, was, wie bemerkt, mit
Genehmigung der französischen Autoritäten in Hanau geschah, und
worüber die Akten vorlagen, wurde er ausgeforscht. Man fragte
ihn auch, ob er damals, als er dem Kurfürsten nach Gottorf folgte,
am Tage seiner Abreise und am vorhergehenden Tage Dokumente
und sonstige Papiere von Wert aus dem Geheimen Kabinettsarchiv
in der Bellevue gemeinschaftlich mit dem Archivarius Gottsched
wegtransportiert habe. Buderus versicherte, er könne mit dem
feierlichsten Eide beteuern, daß er bei seinem Abgang von Kassel
gar nichts, auch nichts von dem Werte eines Hellers mitgenommen
habe. Auch sonst ergab sich an keiner Stelle des ganzen Verhörs
etwas Belastendes gegen den Konstituten. Einstweilen jedoch ließ
Savagner sein Opfer noch nicht aus den Händen, ln Anbetracht
einer geringfügigen und zur Sache belanglosen Abweichung in den
Aussagen Lenneps und Buderus’ äußerte er die Absicht, letzteren