143
nach Mainz zu führen, um ihn mit Lennep zu konfrontieren, voraus
gesetzt natürlich, daß Kellermann die Genehmigung erteile. Diesem
gesetzwidrigen Ansinnen Folge zu leisten weigerte sich Buderus
und rief den Schutz der Hanauer Landesregierung an. Zugleich
erklärte er, daß er von jetzt ab dem Savagner Exceptio suspect!
Commissarii entgegensetze, dagegen jeder Zeit unter Verbürgung
seines Vermögens der vorgesetzten Landesregierung über alles,
was man von ihm begehre, die überzeugendsten Nachweisungen
erteilen werde. Der Oberst Le Court de Villiere und der Kriegs
kommissar Roch (?) traten auf seine Seite und erklärten auf dem
Regierungssessionszimmer, daß durch das bisherige Verfahren
Savagners die Formen und Gerechtsame verletzt seien, die bei
Arrestationen auf Requisition fremder Behörden eintreten, und daß
ohne ihre Zustimmung Buderus nicht weggeführt werden dürfe.
Dieser konnte am 18. Mai wieder auf sein Gut bei Altenhaßlau
zurückkehren, doch wurde ihm einstweilen ein Unteroffizier der
Bürgergarde als Wache beigegeben. Erst am 27. Mai verfügte Keller
mann auf Antrag der Hanauer Regierung, daß Buderus unter Zurück
haltung der von ihm geleisteten Kaution auf freien Fuß zu setzen und
vom Stadtschultheiß Weil in Gelnhausen zu beaufsichtigen sei.
Ein Jahr später, am 16. Mai 1810, fand die Übergabe des
Fürstentums Hanau an den Großherzog von Frankfurt statt. Dieser
war dem Kurfürsten wohlgesinnt. Auch stand Meyer Amschel bei
ihm in großer Gunst und mag ihm auch für Buderus Wertschätzung
und Wohlwollen eingeflößt haben. Der Großherzog ernannte diesen
im September des Jahres zum Mitglied der Wahlversammlung des
Departements Hanau. Buderus wurde in die Ständeversammlung
des Großherzogtums Frankfurt gewählt und vom Großherzog zum
Direktor der Finanzkommission dieser Versammlung ernannt 214 .
Die Ständeversammlung tagte allerdings nur ein Mal, nämlich im
Oktober 1810, und zwar in Hanau.
Schon früher hatte man Buderus nahegelegt, eine Dienst
anstellung im Großherzogtum Frankfurt zu übernehmen, und bei
Gelegenheit der Ständeversammlung wiederholten sich diese Anträge.
Buderus ging nicht darauf ein. Hatte er doch schon im Jahre 1807
drei ehrenvolle und nach seiner Angabe äußerst vorteilhafte
Berufungen in auswärtige Dienste abgelehnt. Wohl war er auf
Erwerb bedacht. Er wollte seinen Kindern neben dem Adel auch
völlige materielle Unabhängigkeit sichern. Zugleich aber war er