Full text : Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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nach  Mainz  zu  führen,  um  ihn  mit  Lennep  zu  konfrontieren,  vorausgesetzt ­
  natürlich,  daß  Kellermann  die  Genehmigung  erteile.  Diesem
gesetzwidrigen  Ansinnen  Folge  zu  leisten  weigerte  sich  Buderus
und  rief  den  Schutz  der  Hanauer  Landesregierung  an.  Zugleich
erklärte  er,  daß  er  von  jetzt  ab  dem  Savagner  Exceptio  suspect!
Commissarii  entgegensetze,  dagegen  jeder  Zeit  unter  Verbürgung
seines  Vermögens  der  vorgesetzten  Landesregierung  über  alles,
was  man  von  ihm  begehre,  die  überzeugendsten  Nachweisungen
erteilen  werde.  Der  Oberst  Le  Court  de  Villiere  und  der  Kriegskommissar ­
  Roch  (?)  traten  auf  seine  Seite  und  erklärten  auf  dem
Regierungssessionszimmer,  daß  durch  das  bisherige  Verfahren
Savagners  die  Formen  und  Gerechtsame  verletzt  seien,  die  bei
Arrestationen  auf  Requisition  fremder  Behörden  eintreten,  und  daß
ohne  ihre  Zustimmung  Buderus  nicht  weggeführt  werden  dürfe.
Dieser  konnte  am  18.  Mai  wieder  auf  sein  Gut  bei  Altenhaßlau
zurückkehren,  doch  wurde  ihm  einstweilen  ein  Unteroffizier  der
Bürgergarde  als  Wache  beigegeben.  Erst  am  27.  Mai  verfügte  Kellermann ­
  auf  Antrag  der  Hanauer  Regierung,  daß  Buderus  unter  Zurückhaltung ­
  der  von  ihm  geleisteten  Kaution  auf  freien  Fuß  zu  setzen  und
vom  Stadtschultheiß  Weil  in  Gelnhausen  zu  beaufsichtigen  sei.
Ein  Jahr  später,  am  16.  Mai  1810,  fand  die  Übergabe  des
Fürstentums  Hanau  an  den  Großherzog  von  Frankfurt  statt.  Dieser
war  dem  Kurfürsten  wohlgesinnt.  Auch  stand  Meyer  Amschel  bei
ihm  in  großer  Gunst  und  mag  ihm  auch  für  Buderus  Wertschätzung
und  Wohlwollen  eingeflößt  haben.  Der  Großherzog  ernannte  diesen
im  September  des  Jahres  zum  Mitglied  der  Wahlversammlung  des
Departements  Hanau.  Buderus  wurde  in  die  Ständeversammlung
des  Großherzogtums  Frankfurt  gewählt  und  vom  Großherzog  zum
Direktor  der  Finanzkommission  dieser  Versammlung  ernannt 214 .
Die  Ständeversammlung  tagte  allerdings  nur  ein  Mal,  nämlich  im
Oktober  1810,  und  zwar  in  Hanau.
Schon  früher  hatte  man  Buderus  nahegelegt,  eine  Dienstanstellung ­
  im  Großherzogtum  Frankfurt  zu  übernehmen,  und  bei
Gelegenheit  der  Ständeversammlung  wiederholten  sich  diese  Anträge.
Buderus  ging  nicht  darauf  ein.  Hatte  er  doch  schon  im  Jahre  1807
drei  ehrenvolle  und  nach  seiner  Angabe  äußerst  vorteilhafte
Berufungen  in  auswärtige  Dienste  abgelehnt.  Wohl  war  er  auf
Erwerb  bedacht.  Er  wollte  seinen  Kindern  neben  dem  Adel  auch
völlige  materielle  Unabhängigkeit  sichern.  Zugleich  aber  war  er
            
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