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Sechstes Buch. Viertes Kapitel.
Dies eigenmächtige Vorgehen erregte den Widerwillen der
Großen wie der Stämme. In Süddeutschland verkörperte sich
der Widerstand in Schwaben, dem einzigen Stammesgebiete
neben dem Heinrich getreuen Baiern; doch das naturgemäße
Haupt dieser Bewegung, der schwäbische Herzog Hermann, spielte
die ihm zufallende Rolle eines Prätendenten mit wenig Geschick
und Freude.
Anders in Norddeutschland, vornehmlich in Sachsen. Hier
betrachtete man den Liudolfingen Heinrich längst als Baiern;
mit dem Tode Ottos III., mit dem Auftreten des Baiernherzogs
als Nachfolger glaubte sich daher der Sachsenstamm die Krone
oom Haupt gerissen. Und noch hatte er dem Reiche bisher
kaum anders Sympathieen entgegengebracht denn als führende
Stammesmacht; noch war er in der allgemeinen Entwickelung
seines materiellen wie geistigen Lebens keineswegs voll in die
Linie der sonstigen deutschen Kultur eingerückt, trotz aller Be⸗
strebungen der Ottonen; noch galt in seinem Bereich ungebrochen
ein uraltes Volksrecht, dessen Bestimmungen anderen deutschen
Stämmen gestatteten, es als lex crudelissima zu bezeichnen!).
Die politische Lage des Augenblicks wie der Stand ihrer Kultur
konnten es den Sachsen daher gleich nahe legen, sich dem Reiche
durch Begründung einer selbständigen Entwickelung von neuem
zu entziehen.
Und schon fand sich im Markgrafen Eckart von Meißen
ein begabter und angesehener Prätendent des Nordostens. Er
hatte sich in den Kriegen gegen die Slawen die größten Ver—
dienste erworben; weit durch Thüringen zerstreut lag sein Allod;
nicht umsonst hatten ihn die Großen des Landes zum Thüringer—
herzog gewählt. Unter diesen Umständen war es ein Glück für
die Einheit des Reiches, daß Markgraf Eckart den Sachsen als
Thüringer minder genehm schien. Sie zauderten, und dieser
Augenblick des Schwankens genügte, um diejenigen Elemente
in Sachsen zur Gegenwirkung zu bringen, die aus egoistischen
oder allgemeinen Gründen den Gedanken der Reichseinheit
vertraten. Einzelne Bischöfe traten für Heinrich ein, nicht
Wipo. Gesta Ohuonradi imp. c. 6 S. 22.