Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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dafür, daß Rothschilds Antiquitätenhandel noch in die siebenziger 
Jahre zurückreicht. Im Jahre 1778 nämlich wird Rothschild zum 
ersten Mal in einem Handlungsadreßbuch erwähnt und dabei ledig 
lich als Verkäufer von „Antiquen, Medaillen und Schaustücken“ 
bezeichnet 14 . 
Aus alledem muß man schließen, daß in den siebenziger und 
achtziger Jahren der Münz-, Medaillen- und Antiquitätenhandel, 
letzterer im engeren und noch heute üblichen Sinn, den Haupt 
betrieb der Rothschildschen Handlung darstellte und das Wechsel 
geschäft weniger hervortrat. Auch in den neunziger Jahren stand 
der Medaillenhandel noch in Blüte. Im Jahre 1796 ließ Meyer 
Amschel seinen Knecht Hirsch Liebmann verhaften, weil derselbe 
verdächtig war, u. a. über 200 Stück goldene und silberne Medaillen 
gestohlen zu haben 15 . Da das allmähliche Verschwinden der 
betreffenden Stücke erst spät festgestellt wurde, so muß man 
daraus den Schluß ziehen, daß der Lagerbestand zu jener Zeit 
noch beträchtlich war. Auch dauerte es noch lange, bis der 
Medaillenhandel aus dem Rothschildschen Geschäft völlig aus 
geschieden wurde. Für den Kurfürsten wurden jedenfalls noch in 
den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts, zuletzt vielleicht 
nur noch aus besonderer Gefälligkeit, derartige Geschäfte zur 
Ausführung gebracht. 
Als nämlich Rothschild im Jahre 1789 nach längerer Unter 
brechung sich dem hessischen Landgrafen wieder genähert hatte 
und alsdann bei der Realisierung englischer Wechsel wieder zu 
gelassen war, wurde er bald darauf auch zu Lieferungen für das 
Medaillenkabinett von neuem herangezogen. Diese Lieferungen 
beginnen mit dem Jahre 1791 und dauern bis zum Jahre 1806 16 . 
Bei der französischen Okkupation fiel das Medaillenkabinett 
des Kurfürsten in die Hände der Franzosen und wurde nach Paris ge 
bracht. Am 19. April 1807 beauftragte Wilhelm I. seinen Oberhof 
agenten von Rendsburg aus, das Medaillenkabinett zurückzukaufen : 
„Wir versehen Uns zu ihm, daß er bey diesem Geschäft allenthalben 
nicht allein die nöthige Vorsicht anzuwenden, sondern auch zum 
Vortheil Unseres Höchsten Interesse, diese Medaillen, so billig als 
möglich, zu erhandeln suchen wird; höchstens darf er nur für die 
goldenen Medaillen für jeden Dukaten Sechs Gulden und für die 
silbernen = für jedes Loth Zwey Gulden 20 Kreutzer, beydes im 
24 fl-Fuß, bezahlen; welchen Preis Wir ihm, nach geschehener
	        
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