VI
Vorrede.
rücksichtslos ihre Wege gehen will, unbekümmert um die höheren
Anforderungen der Steuertheorien. Es wird vielleicht der Arbeit
vieler Jahre bedürfen, um wieder auf den Weg rationeller Be
steuerung einzulenken.
Eine weitere Folge der durch den Krieg den Völkern auf
gebürdeten immensen Lasten erblicke ich darin, daß früher oder
später die Erkenntnis reifen muß, daß es wahrscheinlich überhaupt
nicht möglich sein wird, die Anforderungen des Staates auf dem
Wege der Besteuerung zu befriedigen. Unzweifelhaft werden noch
neue Steuern eingeführt werden, werden die alten Steuern erhöht,
die Steuermaschine vervollkommnet werden, bald aber werden alle
Möglichkeiten erschöpft sein. Die Steuerschraube wird ihre Leistungs
fähigkeit erschöpft haben. Und was dann? Uns scheint hier der
Anfangspunkt einer neuen Entwicklung zu liegen, die unter anderem
auch dahin führen wird, daß der Staat, dem ohnehin für eine lange
Zeit die Führung im volkswirtschaftlichen Leben überlassen sein
wird, an den Besultaten der Produktion sich einen Anteil vor
behalten wird. Der Staat und seine Organe, seine Institutionen
gewinnen eine so wichtige Bedeutung für die ganze Produktion,
daß diese Entwicklung naturgemäß zu sein scheint. In Ungarn hat
der Finanzminister sich eine Beteiligung an einem bestimmten Preis
überschuß beim Spiritus gesichert, dasselbe kann in erster Reihe
auch bei anderen, der Verzehrungssteuer unterliegenden Industrie
zweigen, beim Zucker, Bier platzgreifen. Der Staat hat einen An
teil am Gewinn der Zettelbank, warum nicht auch am Gewinn
anderer Banken, am Gewinn der Versicherungsanstalten usw.? Der
Staat hat die Kriegsgewinne mit exorbitanten Steuerfüßen belastet,
warum könnte mit der Zeit dies nicht auf alle Konjunktural
gewinne, auf die ein hohes Maximum übersteigende Gewinne An
wendung finden? Die Produktion in allen ihren Zweigen nimmt
so sehr die Mitarbeit des staatlichen Organismus in Anspruch, die
staatlichen Bureaus und Anstalten leisten eine so außerordentliche
Arbeit im Interesse der Produktion, daß die erwähnte Gestaltung
nicht so sehr überraschend wäre. Wo die Voraussetzungen dafür
geboten sind, kann auch an Stelle der Gewinnbeteiligung natürlich
die Verstaatlichung der Betriebe eintreten. Ob praktisch diese Ge
staltung eintreten wird, bleibt der Zukunft anheimgestellt, so viel
darf aber mit ziemlicher Bestimmtheit ausgesprochen werden, daß
die kolossalen Ansprüche und Bedürfnisse des Staates einzig und
allein auf dem Wege der Besteuerung nicht zu befriedigen sein
werden.
Der Staat hat im Laufe des Krieges die Prärogative des