Full text: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. 
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Ziehung ist es notwendig, daß jede Staatsausgabe auf Verfügungen 
des rechtlich konstituierten Staatswillens beruhe und von den be 
rechtigten Organen ausgehe. 
Bei Festsetzung der Staatsausgaben sind verschiedene Umstände 
in Betracht zu ziehen. Die wichtigeren hiervon sind die folgenden: 
al Zweck, Organisation, wirtschaftliche Aufgabe des Staates; b) die 
dem Staate zur Verfügung stehenden speziellen Einnahmsquellen 
und Vermögensbestandteile; c) die Aufgaben und Bedürfnisse der 
Privatwirtschaft der Staatsbürger; d) die wirtschaftlichen rLilts- 
quellen der Privatwirtschaften; e) die durch den Staat zu befriedi 
genden Bedürfnisse der Staatsbürger. Die Möglichkeit der Erfüllung 
der aus dem Wesen des Staates folgenden Aufgaben bildet das 
Minimum, die untere Grenze der Staatsausgaben, das aus dem Ver 
mögen des Staates fließende und das in der Privatwirtschaft ent 
behrliche Einkommen bildet das Maximum, die obere Grenze der 
Staatsausgaben. 
Nach Wagner (III. Ausgabe S. 70) ist jede Staatsausgabe 
tadelnswert, welche von der Gesamtheit größere Opfer erfordert, 
als die betreffende Staatsausgabe derselben nützt. Es fragt sich, 
ob auf Grund dieses Prinzipes der Staat alles in den Bereich seinei 
Tätigkeit ziehen kann, wo er auf Grund der Kostenberechnung mehr 
bietet, als er von den Staatsbürgern fordert? Ich glaube nicht, 
daß so weit gegangen werden kann. Doch teile ich auch nicht die 
Ansicht (Wickseil), daß diese Folgerung unbedingt in den obigen 
Prinzipien verborgen ist. Jenes Prinzip soll wohl nicht mehr be 
deuten als eine wirtschaftliche, finanzielle Richtschnur der Staats 
ausgaben. Welche Zweige der Tätigkeit der Staat sich dann an 
eignen soll, das folgt aus dem Zwecke und aus der Organisation 
des Staates. 
Andere stellen jenes Prinzip auf, daß die Staatsausgaben derart 
festzusetzen sind, daß hieraus eine solche Verteilung der den Privat 
wirtschaften zur Verfügung stehenden Güter erfolge, welche gemäß 
dem Prinzip der größten Nützlichkeit die größtmögliche Bedürfnis 
befriedigung sichere. Das nähert sich der Auffassung Schaffles, 
dergemäß das oberste Prinzip die verhältnismäßige Deckung der 
öffentlichen und privaten Bedürfnisse ist. 
Die Höhe der Staatsausgaben betreffend, sind namentlich fol 
gende Stufen zu unterscheiden. Die Ausgaben sind: a) geringe, 
b) mäßige; c) bedeutende; d) übermäßige Die Festsetzung 
dieser Stufen hängt einerseits von dem Umfang der Staatstatigkeit, 
andererseits von der Größe der zur Verfügung stehenden Einnahmen
	        
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