3. Buch. Die Staatsausgaben.
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giebigere Steuerbemessung aufweisen könnte, wenn seine Beamten
genügende Tagegelder erhielten; so aber trachten sie möglichst rasch
ihrer Aufgabe ledig zu werden und eilen nach Hause.
6. Die Misöre der Beamtenwelt hat der Weltkrieg mit seinen
kolossalen Preisorgien am besten ins Licht gestellt. Tagtäglich
können wir von hochgestellten Beamten detaillierte Angaben über
ihre Budgets lesen, die wahrlich ein Jammer sind. Der ungarische
Finanzminister konnte das Beispiel des Richters vom obersten Ge
richtshöfe anführen, der eigenhändig seine Schuhe sohlen müsse.
Fleischnahrung ist selbst bei hohen Beamten ausgeschlossen. Mit
Wäsche müsse auf das genaueste gespart werden und das soll in
einzelnen Ämtern an der verdorbenen Luft auch wahrzunehmen sein.
Das Elend steigerte natürlich der Umstand, daß schon vor dem Kriege
in ganz Europa eine große Teuerung Platz gegriffen hat.
Brennholz, Kohle, Zündhölzchen, Soda, Arzneimittel, bei allen
Artikeln finden wir unglaubliche Preislagen. Dem gegenüber hat
der Staat den Beamten nur in ganz unzulänglicher Weise durch
Vorschüsse und Teuerungsbeilagen Hilfe geboten.
Hier werden radikale Maßregeln nach dem Kriege unumgäng
lich notwendig werden. Kleine Aufbesserungen des Gehalts werden
nicht genügen. Es muß auf rationeller Weise, in vollem Maße, im
Verhältnis der Steigerung der Lebenskosten, eine gerechte Gehalts
regulierung stattfinden. In vollem Maße gelten hier die Be
merkungen Wagners: „Es ist daher einmal die rechtzeitige und ent
sprechende Erhöhung der Gehalte bei einer allgemeinen Preis
steigerung (infolge eigentlicher Geldentwertung oder einer Umge
staltung der Verkehrsverhältnisse usw.) und bei einer dem fort
schreitenden allgemeinen Wohlstand zuzuschreibenden Erhöhung des
Lebensanspruches in der ganzen Bevölkerung notwendig. In dieser
Beziehung erfolgen die erforderlichen Gehaltserhöhungen besonders
in unserer Zeit zu langsam, zu spärlich und zu unregelmäßig.“ x )
Und damals standen die traurigen Erfahrungen des Krieges
noch nicht zur Verfügung.
') Bau-Wagner, Lehrbuch der Finanz Wissenschaft. VI. Ansgabe (Leipzig
und Heidelberg IbVä), 8. 123.