Full text : Finanzwissenschaft

Erstes  Buch.
Einleitende  Lehren.

L  Abschnitt.
Grundbegriffe.
Alles  Bestehende  besteht  durch  Kräfte.  Die  Aufwendung  von
Kraft  als  Lebensenergie  ist  Opfer.  Opfer  aber  müssen  bestimmten
Zwecken  dienen.  So  muß  auch  der  Staat,  der  die  Opfer  der  Staatsbürger ­
  in  Anspruch  nimmt,  seine  Zwecke  haben.
Die  tiefsinnigste  Untersuchung  über  das  Wesen  von  Staat  und
Gesellschaft  führt  kaum  weiter  als  zu  dem  naiven  Ausdruck  der
Schöpfungsgeschichte:  es  sei  nicht  gut,  daß  der  Mensch  allein  sei.
Aristoteles  drückt  dies  naturwissenschaftlich  und  gewissermaßen
teleologisch  in  der  bekannten  Erklärung  aus:  Der  Mensch  ist  ein
soziales  Tier.  Aristoteles  fügt  dann  weiter  hinzu,  daß  es  zwei
Grundformen  des  sozialen  Verbandes  gebe:  Mann  und  Trau,  Herr
und  Diener.  Verhältnisse  der  Nebenordnung  und  Unterordnung,
das  eine  beruht  auf  Vertrag,  das  andere  auf  Macht.  Auch  der
Staat  beruht  mit  seiner  Fülle  der  Beziehungen  auf  Neben-  und
Uberordnung,  auf  Familien-  und  Machtverhältnissen.
Aus  den  Primordialzellen  des  sozialen  Seins  entfaltet  sich  im
Laufe  der  Zeit  durch  Differentiation  und  Integration  das  staatliche
Gemeinwesen  mit  seiner  „Fülle  der  Gesichte“.  Der  Staat,  jenes
wunderbare,  materiell  und  geistig  komplizierteste  Gefüge,  jenes
höchste,  bis  an  die  Vorstufe  der  Menschheit  heranreichende  soziale
Gebilde,  in  welchem  sich  der  Einzelne  und  das  Ganze,  deren  Interessen ­
  und  Rechte  in  höchster  Harmonie  vereinigen,  hat  im  Laufe
der  Entwicklung  die  verschiedensten  Aufgaben  zu  bewältigen,  die
F  öl  des,  Finanzwissenschaft.  1
            
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