Full text : Finanzwissenschaft

A.  III.  Abschnitt.  Die  Steuer  als  wirtschaftliche  Funktion.  219
die  Analogie  nicht  geleugnet  werden  kann,  in  der  Identität  der
Erscheinungen  doch  Sax  und  sein  Anhang  im  Irrtum  ist.  Wir
sehen  ganz  ab  von  der  Auffassung,  welche  die  Staatstätigkeit  auf
rein  wirtschaftliche  Kategorien  zurückführen  will  und  welche  das
selbständige  Leben,  die  selbständigen  Bedürfnisse  des  Staates  nicht
anerkennen  will,  da  sie  nur  individuelle  Bedürfnisse  kennt,  deren
einer  Teil  durch  die  individuelle,  deren  anderer  Teil  durch  die
Staats  wirtschaft  befriedigt  wird.  Wir  können  diese  Auffassung
eben  aus  dem,  Grunde  nicht  zu  der  unserigen  machen,  da  es
jedenfalls  eine  sehr  gezwungene  Erklärung  ist,  daß  der  Einzelne  in
der  Steuer  ebenso  für  die  Befriedigung  seiner  Bedürfnisse  zahlt,
als  ob  er  aus  freier  Entschließung  z.  B.  in  die  Markthalle  ginge
seinen  Einkauf  zu  besorgen.  Wenn  beide  Erscheinungen  ganz
gleicher  Natur  wären,  dann  brauchte  man  im  Interesse  der  Steuerzahlung ­
  nie  zum  Zwange  zu  greifen,  ebensowenig,  wie  bei  Befriedigung ­
  der  individuellen  Bedürfnisse.  Aber  auch  aus  dem  Grunde
ist  die  Theorie  unannehmbar,  weil  auf  dem  Wege  der  Staatstätigkeit ­
  individuelle  Bedürfnisse  befriedigt  werden,  denn  es  gibt  ja
Fälle,  wo  die  Befriedigung  der  Staatstätigkeit  dem  Einzelnen  nicht
nur  nicht  nützt,  sondern  geradezu  schadet.  Denken  wir  nur  an
Kriege,  die  abgesehen  davon,  daß  sie  dem  Einzelnen  große  Lasten
an  Steuer  auferlegen,  der  Privatwirtschaft  oft  schwere  Schäden,
Zerstörung  des  Vermögens,  Verlust  der  Erwerbsquellen  zufügen.
Mit  irgendeiner  gezwungenen  Erklärung  ließe  sich  auch  dies  auf
individuelle  Bedürfnisse  zurückführen,  doch  werden  nur  wenige
geneigt  sein,  dieselbe  zu  akzeptieren.  Gehen  ja  manchmal  infolge
von  zur  Befriedigung  der  Staatsbedürfnisse  ausgeworfenen  Steuern
ganze  Generationen,  Klassen,  Gegenden  zugrunde  (die  römische
Bauernklasse,  Ungarn  unter  dem  türkischen  Joch).  Und  wie  oft
geschieht  die  Einführung  neuer  Steuern,  die  Erhöhung  der  alten
Steuern,  ohne  daß  hierin  irgendwer  Nutzen  ziehen  würde?  Die
Analogie  ist  gewiß  noch  nicht  Wahrheit  und  die  Werterscheinung
durchzieht  wohl,  wie  ein  roter  Faden,  auch  die  Steuererscheinungen,
doch  setzen  sich  diese  noch  aus  vielen  anderen  Fäden  zusammen.
Eine  besondere  Form  der  Tauschtheorie  ist  jene,  welche  in
der  Steuer  eine  Versicherungsprämie  sieht,  welche  der  Einzelne
dem  Staate  für  die  ihm  gewährte  Sicherheit  von  Person  und  Habe
bietet.  Auch  diese  Auffassung  hängt  mit  einer  sehr  engen  Interpretation ­
  der  Staatstätigkeit  zusammen,  welche  der  Theorie  ^  des
in  diesem  Sinne  genommenen  Rechtsstaates  entspricht,  wie  ihn  Kant,
W.  v.  Humboldt  und  andere  formuliert  haben,  jener  Rechtsstaat,
den  Lassalle  spöttisch  den  „Nachtwächterstaat“  genannt  hat.
            
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