Full text : Finanzwissenschaft

A.  IV.  Abschnitt.  Das  Maß  der  Besteuerung.

221

Wicklung  nötiger  Beitrag  ist  zugunsten  des  Haushaltes  der  höheren
sozialen  und  staatlichen  Verbände  (Gemeinde,  Kirche,  Staat,  Staatenstaat), ­
  ein  Beitrag,  in  welchem  der  Charakter  der  verschiedenen
Erscheinungen  der  Volkswirtschaft,  ganz  besonders  aber  der  des
Einkommens  zu  erkennen  ist.

IV.  Abschnitt.
Das  Maß  der  Besteuerung.
1.  Der  Staat  nimmt  zur  Deckung  der  Staatsausgaben  die  wirtschaftliche ­
  Kraft  der  Staatsbürger  in  Anspruch.  Der  Prozeß  der
Verteilung  der  Steuerlast  führt  zu  zwei  Fragen.  Die  erste  Frage:
Welchen  Teil  des  Einkommens  der  Staatsbürger"  kann  und  soll
der  Staat  in  Anspruch  nehmen?  Diese  Frage  hängt  mit  der  relativen ­
  Entwicklung  des  Staatslebens  und  der  Volkswirtschaft  zusammen. ­
  Wir  haben  hierüber  an  anderer  Stelle  gesprochen.  Die
zweite  Frage  betrifft  die  gerechte  Verteilung,  die  richtige  Proportionalität ­
  der  Steuerlast  mit  Rücksicht  auf  die  einzelnen  Wirtschaften. ­
  Die  Steuerlast  muß  gerecht,  verhältnismäßig  zwischen
den  einzelnen  Wirtschaften,  den  einzelnen  Klassen,  den  einzelnen
Produktionszweigen  verteilt  werden.  Die  gerechte,  proportioneile
Verteilung  der  Steuerlast  ist  wieder  von  zwei  Umständen  abhängig:
erstens  erfordert  sie,  daß  die  wirtschaftliche  Kraft,  die  Tragfähigkeit ­
  der  einzelnen  Wirtschaften  genau  festzustellen  sei.  In  dieser
Beziehung  ergeben  sich  natürlich  große  Schwierigkeiten.  Es  gibt
Einkommen,  die  leicht,  andere  die  außerordentlich  schwer  erfaßbar
sind:  es  gibt  wirtschaftliche  Tätigkeiten,  welche  die  Aufstellung
einer  genauen  Bilanz  fast  unmöglich  erscheinen  lassen;  es  gibt  Einkommen, ­
  die  nicht  in  Geld  zufließen  und  deren  Erfassung  selbst
theoretischen  Schwierigkeiten  begegnet.  Der  zweite,  vielleicht  noch
schwierigere  Umstand  besteht  darin:  was  verstehen  wir  unter  Gerechtigkeit, ­
  was  unter  Proportionalität?  Nach  welchem  Prinzip
soll  demnach  die  Steuerlast  verteilt  werden  ?
Und  hier  begegnen  wir  zwei  wesentlich  verschiedenen  Auffassungen. ­
  Nach  der  einen  Theorie  soll  jede  Wirtschaft  in  dem
Maße  zu  den  Staatslasten  beitragen,  in  welchem  dieselbe  die  Dienstleistungen, ­
  Institutionen,  Wohltaten  des  Staates  in  Anspruch  nimmt.
Einer  der  ersten  Verkünder  dieser  Lehre  war  Puffendorf.  Hier
wird  die  Steuerlast  demnach  von  den  Vorteilen  abhängig  gemacht,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.