I. Abschnitt. Grundbegriffe.
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Befriedigung der Staatsbedürfnisse fordert der naturgemäßen Ordnung
entsprechend, daß in erster Reihe die der Erhaltung des
Staates dienenden Bedürfnisse befriedigt werden, erst dann folgen
die allgemeinen kulturellen Bedürfnisse und in letzter Reihe die
Luxusbedürfnisse. Die richtige Beurteilung der Bedürfnisse ist
bei der großen Ausdehnung des Staates nicht so einfach wie beim
Individuum. Denn es muß der ganze Staat mit seinen durch das
Gebiet, die Bevölkerung, das Klima usw. bestimmten Verhältnissen
vor Augen gehalten werden. Solange auf einem Teile des Staatsgebietes
die Bedürfnisse erster Ordnung nicht befriedigt sind,
darf auf keinem Punkte desselben verschwenderischer Luxus gestattet
werden.
Die Staatsbedürfnisse können nach verschiedenen Gesichtspunkten
unterschieden werden und diese Unterscheidung ist zur
Beurteilung derselben höchst wichtig; so unterscheiden wir ordentliche
und außerordentliche, unbedingte und bedingte, aufschiebbare
oder unaufschiebbare, positive und negative, unmittelbare und mittelbare,
allgemeine und spezielle, dauernde und vorübergehende, wirkliche,
eingebildete und falsche, gegenwärtige und zukünftige Staatsbedürfnisse
usw.
Den kausalen Zusammenhang von Bedürfnis und Befriedigung
vor Augen haltend, unterscheidet die Sozialökonomie unmittelbare
und mittelbare Güter, je nachdem dieselben unmittelbar
der Bedürfnisbefriedigung dienen oder nicht. Die der Bedürfnisbefriedigung
unmittelbar dienenden Güter werden auch autonome
Güter genannt, die nur mittelbar dienenden reflektierte Güter.
Mit Rücksicht darauf, daß mittels der unmittelbaren Güter die
Befriedigung der Bedürfnisse unbedingt gesichert ist, werden diese
auch unbedingte Güter genannt, die mittelbaren bedingte.
Die mittelbaren Güter sind wieder komplementäre Güter, sofern
sie nur vereint geeignet sind, die Bedürfnisbefriedigung zu
sichern. Wenn wir nun jene Güter ins Auge fassen, welche zur
Befriedigung der Gemeinbedürfnisse dienen und deren Herstellung
die Aufgabe des Staatshaushaltes bildet, so sehen wir, daß dieselben,
sofern sie der Sicherung des Erfolges der individuellen Wirtschaft
dienen, mittelbare, reflektierte, komplementäre Güter sind.
Ihr Gebrauch fließt mit der Befriedigung der individuellen Bedürfnisse
zusammen, ist in vielen Fällen von denselben nicht zu unterscheiden,
wie z. B. der Rechtsschutz, Sicherheit der Person und
des Vermögens usw. Es wäre aber falsch, hieraus zu folgern, daß
die zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse dienenden Güter ohne
Ausnahme komplementärer Natur sind. Zu dieser Folgerung ge-