Full text : Finanzwissenschaft

I.  Abschnitt.  Grundbegriffe.

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Befriedigung  der  Staatsbedürfnisse  fordert  der  naturgemäßen  Ordnung ­
  entsprechend,  daß  in  erster  Reihe  die  der  Erhaltung  des
Staates  dienenden  Bedürfnisse  befriedigt  werden,  erst  dann  folgen
die  allgemeinen  kulturellen  Bedürfnisse  und  in  letzter  Reihe  die
Luxusbedürfnisse.  Die  richtige  Beurteilung  der  Bedürfnisse  ist
bei  der  großen  Ausdehnung  des  Staates  nicht  so  einfach  wie  beim
Individuum.  Denn  es  muß  der  ganze  Staat  mit  seinen  durch  das
Gebiet,  die  Bevölkerung,  das  Klima  usw.  bestimmten  Verhältnissen
vor  Augen  gehalten  werden.  Solange  auf  einem  Teile  des  Staatsgebietes ­
  die  Bedürfnisse  erster  Ordnung  nicht  befriedigt  sind,
darf  auf  keinem  Punkte  desselben  verschwenderischer  Luxus  gestattet ­
  werden.
Die  Staatsbedürfnisse  können  nach  verschiedenen  Gesichtspunkten ­
  unterschieden  werden  und  diese  Unterscheidung  ist  zur
Beurteilung  derselben  höchst  wichtig;  so  unterscheiden  wir  ordentliche ­
  und  außerordentliche,  unbedingte  und  bedingte,  aufschiebbare
oder  unaufschiebbare,  positive  und  negative,  unmittelbare  und  mittelbare, ­
  allgemeine  und  spezielle,  dauernde  und  vorübergehende,  wirkliche, ­
  eingebildete  und  falsche,  gegenwärtige  und  zukünftige  Staatsbedürfnisse ­
  usw.
Den  kausalen  Zusammenhang  von  Bedürfnis  und  Befriedigung
vor  Augen  haltend,  unterscheidet  die  Sozialökonomie  unmittelbare ­
  und  mittelbare  Güter,  je  nachdem  dieselben  unmittelbar
der  Bedürfnisbefriedigung  dienen  oder  nicht.  Die  der  Bedürfnisbefriedigung ­
  unmittelbar  dienenden  Güter  werden  auch  autonome
Güter  genannt,  die  nur  mittelbar  dienenden  reflektierte  Güter.
Mit  Rücksicht  darauf,  daß  mittels  der  unmittelbaren  Güter  die
Befriedigung  der  Bedürfnisse  unbedingt  gesichert  ist,  werden  diese
auch  unbedingte  Güter  genannt,  die  mittelbaren  bedingte.
Die  mittelbaren  Güter  sind  wieder  komplementäre  Güter,  sofern ­
  sie  nur  vereint  geeignet  sind,  die  Bedürfnisbefriedigung  zu
sichern.  Wenn  wir  nun  jene  Güter  ins  Auge  fassen,  welche  zur
Befriedigung  der  Gemeinbedürfnisse  dienen  und  deren  Herstellung
die  Aufgabe  des  Staatshaushaltes  bildet,  so  sehen  wir,  daß  dieselben, ­
  sofern  sie  der  Sicherung  des  Erfolges  der  individuellen  Wirtschaft ­
  dienen,  mittelbare,  reflektierte,  komplementäre  Güter  sind.
Ihr  Gebrauch  fließt  mit  der  Befriedigung  der  individuellen  Bedürfnisse ­
  zusammen,  ist  in  vielen  Fällen  von  denselben  nicht  zu  unterscheiden, ­
  wie  z.  B.  der  Rechtsschutz,  Sicherheit  der  Person  und
des  Vermögens  usw.  Es  wäre  aber  falsch,  hieraus  zu  folgern,  daß
die  zur  Befriedigung  der  Staatsbedürfnisse  dienenden  Güter  ohne
Ausnahme  komplementärer  Natur  sind.  Zu  dieser  Folgerung  ge-
            
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