Full text : Finanzwissenschaft

A.  X.  Abschnitt.  Das  Steuersystem.

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so  muß  auch  speziell  in  bezug  auf  die  Macht  des  Staates  und  des
Einzelnen  über  den  Güterwert  eine  rechtliche  Grenze  gezogen
werden.  Aber  kein  über  die  wechselnde  Entwicklung  des  staatlichen ­
  Lebens  erhabenes  Naturrecht  kann  diese  Grenze  nach  ewig
gültigen  Prinzipien  ziehen,  sondern  sie  muß  im  einzelnen  Fall
verschieden  normiert  werden  durch  das  positive  Recht  jedes  konkreten ­
  Staates.“

X.  Abschnitt.
Das  Steuersystem.
1.  Wo  der  Staat  zur  Inanspruchnahme  der  Steuerkräfte  verschiedene ­
  Steuern  anwendet,  dort  können  und  dürfen  diese  Steuern
natürlich  nicht  eine  systemlose  Aggregation  finanzieller  Verfügungen
sein,  sondern  müssen  ein  systematisches  Ganzes  bilden,  dessen
Teile  sich  als  einzelne  Glieder  eines  gemeinsamen  Gedankens  repräsentieren ­
  müssen.  Das  Steuersystem  ist  demnach  die  Zusammenfassung ­
  der  einzelnen  Steuern  in  einer  gedanklichen  Konzeption, ­
  welche  einerseits  deren  Verschiedenheit  erklärt,  andererseits
dieselben  einer  gemeinsamen  Idee  unterordnend,  zu  einem  Ganzen
zusammenfaßt.  Indem  nun,  wie  wir  sahen,  die  Hauptaufgabe  der
Besteuerung  in  der  nach  gerechtem  Maßstabe  durchgeführten  Inanspruchnahme ­
  der  Staatsbürger  besteht,  so  unterscheiden  sich  die
Steuersysteme  in  erster  Reihe  und  vorzüglich  darin,  wo  sie  das
Kriterium  der  Leistungsfähigkeit  finden.  Aus  diesem  Grunde  geht
die  wichtigste  Einteilung  der  Steuern  von  der  Natur  der  Steuerquellen ­
  aus.  Doch  können  die  einzelnen  Steuersysteme  auch  an
anderen  Punkten  Verschiedenheiten  aufweisen,  ja  wir  können  im
allgemeinen  sagen,  daß  sich  mit  Bezug  auf  alle  jene  steuerlichen
Momente,  die  wir  im  vorhergehenden  Abschnitt  behandelt  haben,
auch  Differenzen  in  den  einzelnen  Steuersystemen  ergeben.  Die
einzelnen  Steuersysteme  unterscheiden  sich  also  nicht  bloß  nach  der
Natur  der  Steuerquellen,  sondern  auch  nach  der  Festsetzung  des
Steuer  Objektes,  des  Steuerfußes,  der  Steuereinhebung  usw.  Die
Schwierigkeiten  der  Feststellung  eines  rationellen  Steuersystems,
welche  oft  erfolglos  die  mühevolle  Arbeit  vieler  Finanztheoretiker
in  Anspruch  nahmen,  bestehen  namentlich  darin,  daß  die  Wissenschaft ­
  auf  rein  theoretischer  Basis  die  Unterscheidungsmerkmale
sucht,  die  die  Steuern  von  einander  scheiden,  während  in  der  Praxis
            
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