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4. Buch, V. Teil. Die Steuern.
aus, daß die G-rundrente ein ungerechtfertigtes Einkommen ist, das
durch eine Steuer weggesteuert, konfisziert werden muß. Die Single-
tax- Theorie hat alle Vorzüge und Fehler aller steuermonistischen
Vorschläge, abgesehen von ihrem Zusammenhang mit der Theorie
des unearned increment.
Die von Henry George propagierte Theorie der einzigen Steuer
(„single tax“) ist nicht zu verwechseln mit der Idee der ausschließ
lichen Grundsteuer, denn diese geht, wie ja auch die Theorie der
Physiokraten, davon aus, daß es zweckmäßig ist, alle Steuern durch
eine Steuer, die Grundsteuer, zu ersetzen, denn diese Steuer wird
in dem Preise der Bodenprodukte auf die Gesamtheit, also auf alle
Staatsbürger überwälzt werden; hierin bestände der Vorteil, die
Einfachheit dieses Steuersystems. Die Anhänger der Single-tax-
theorie befürworten im Gegenteil die Besteuerung resp. Wegsteuerung
der Grundrente, weil ihrer Ansicht nach diese Steuer nicht über
wälzt werden kann, dieselbe also von Jenen getragen wird, die sich
in der Grundrente ein unverdientes Einkommen verschafft haben.
Dieses Steuersystem hätte zum Endziele die Lösung der Arbeiter
frage, gerechte Verteilung des Einkommens, Sicherung des sozialen
Friedens. Abgesehen von dem sozialpolitischen Inhalt dieses Vor
schlages, der große Bedenken hervorruft, ist es nicht ausgeschlossen,
daß derselbe große finanzielle Schwierigkeiten und große Unge
rechtigkeiten verursacht. Da bloß die reine Grundrente die Steuer
quelle bilden würde, wer wollte und könnte genau bestimmen, welcher
Teil des Ertrages eines Grundstückes auf Kapital und Arbeit ent
fällt? Die verschiedene Art der Schätzung würde große Ungleich
heiten hervorrufen. Soviel Wahrheit enthält jedoch die Single-tax-
Theorie, daß auch die Grundrente besteuert werden muß, daß die
selbe intensiver besteuert werden kann, als das aus Arbeit stammende
Einkommen, und daß in einer Periode, in der die Steigerung der
Grundrente hauptsächlich auf die Entwicklung der sozialen Zustände,
die Zunahme der Bevölkerung usw. zurückzuführen ist, eine poten
zierte Besteuerung der Grundrente berechtigt ist. Die Staatsbedürf
nisse bloß aus der Grundrente zu befriedigen, wäre auch dann un
gerecht, wenn dies zur Befriedigung derselben genügen würde, was
ja namentlich nach dem Weltkriege gänzlich ausgeschlossen ist
Gegen die einzige Steuer, die gegen das aus der sozialen Evolution,
dem sozialen Fortschritt entspringende unverdiente Einkommen sich
richtet, spricht auch der Umstand, daß auch in anderen Produktions
zweigen unverdientes Einkommen vorkommt und die konsequente
Durchführung des Prinzipes würde es jedenfalls fordern, daß auch
diese besteuert werden. Eine ganze Reihe der praktischen Schwierig-