Full text: Finanzwissenschaft

264 
4. Buch, V. Teil. Die Steuern. 
aus, daß die G-rundrente ein ungerechtfertigtes Einkommen ist, das 
durch eine Steuer weggesteuert, konfisziert werden muß. Die Single- 
tax- Theorie hat alle Vorzüge und Fehler aller steuermonistischen 
Vorschläge, abgesehen von ihrem Zusammenhang mit der Theorie 
des unearned increment. 
Die von Henry George propagierte Theorie der einzigen Steuer 
(„single tax“) ist nicht zu verwechseln mit der Idee der ausschließ 
lichen Grundsteuer, denn diese geht, wie ja auch die Theorie der 
Physiokraten, davon aus, daß es zweckmäßig ist, alle Steuern durch 
eine Steuer, die Grundsteuer, zu ersetzen, denn diese Steuer wird 
in dem Preise der Bodenprodukte auf die Gesamtheit, also auf alle 
Staatsbürger überwälzt werden; hierin bestände der Vorteil, die 
Einfachheit dieses Steuersystems. Die Anhänger der Single-tax- 
theorie befürworten im Gegenteil die Besteuerung resp. Wegsteuerung 
der Grundrente, weil ihrer Ansicht nach diese Steuer nicht über 
wälzt werden kann, dieselbe also von Jenen getragen wird, die sich 
in der Grundrente ein unverdientes Einkommen verschafft haben. 
Dieses Steuersystem hätte zum Endziele die Lösung der Arbeiter 
frage, gerechte Verteilung des Einkommens, Sicherung des sozialen 
Friedens. Abgesehen von dem sozialpolitischen Inhalt dieses Vor 
schlages, der große Bedenken hervorruft, ist es nicht ausgeschlossen, 
daß derselbe große finanzielle Schwierigkeiten und große Unge 
rechtigkeiten verursacht. Da bloß die reine Grundrente die Steuer 
quelle bilden würde, wer wollte und könnte genau bestimmen, welcher 
Teil des Ertrages eines Grundstückes auf Kapital und Arbeit ent 
fällt? Die verschiedene Art der Schätzung würde große Ungleich 
heiten hervorrufen. Soviel Wahrheit enthält jedoch die Single-tax- 
Theorie, daß auch die Grundrente besteuert werden muß, daß die 
selbe intensiver besteuert werden kann, als das aus Arbeit stammende 
Einkommen, und daß in einer Periode, in der die Steigerung der 
Grundrente hauptsächlich auf die Entwicklung der sozialen Zustände, 
die Zunahme der Bevölkerung usw. zurückzuführen ist, eine poten 
zierte Besteuerung der Grundrente berechtigt ist. Die Staatsbedürf 
nisse bloß aus der Grundrente zu befriedigen, wäre auch dann un 
gerecht, wenn dies zur Befriedigung derselben genügen würde, was 
ja namentlich nach dem Weltkriege gänzlich ausgeschlossen ist 
Gegen die einzige Steuer, die gegen das aus der sozialen Evolution, 
dem sozialen Fortschritt entspringende unverdiente Einkommen sich 
richtet, spricht auch der Umstand, daß auch in anderen Produktions 
zweigen unverdientes Einkommen vorkommt und die konsequente 
Durchführung des Prinzipes würde es jedenfalls fordern, daß auch 
diese besteuert werden. Eine ganze Reihe der praktischen Schwierig-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.