Full text : Finanzwissenschaft

264

4.  Buch,  V.  Teil.  Die  Steuern.

aus,  daß  die  G-rundrente  ein  ungerechtfertigtes  Einkommen  ist,  das
durch  eine  Steuer  weggesteuert,  konfisziert  werden  muß.  Die  Singletax-
 Theorie  hat  alle  Vorzüge  und  Fehler  aller  steuermonistischen
Vorschläge,  abgesehen  von  ihrem  Zusammenhang  mit  der  Theorie
des  unearned  increment.
Die  von  Henry  George  propagierte  Theorie  der  einzigen  Steuer
(„single  tax“)  ist  nicht  zu  verwechseln  mit  der  Idee  der  ausschließlichen ­
  Grundsteuer,  denn  diese  geht,  wie  ja  auch  die  Theorie  der
Physiokraten,  davon  aus,  daß  es  zweckmäßig  ist,  alle  Steuern  durch
eine  Steuer,  die  Grundsteuer,  zu  ersetzen,  denn  diese  Steuer  wird
in  dem  Preise  der  Bodenprodukte  auf  die  Gesamtheit,  also  auf  alle
Staatsbürger  überwälzt  werden;  hierin  bestände  der  Vorteil,  die
Einfachheit  dieses  Steuersystems.  Die  Anhänger  der  Single-taxtheorie
  befürworten  im  Gegenteil  die  Besteuerung  resp.  Wegsteuerung
der  Grundrente,  weil  ihrer  Ansicht  nach  diese  Steuer  nicht  überwälzt ­
  werden  kann,  dieselbe  also  von  Jenen  getragen  wird,  die  sich
in  der  Grundrente  ein  unverdientes  Einkommen  verschafft  haben.
Dieses  Steuersystem  hätte  zum  Endziele  die  Lösung  der  Arbeiterfrage, ­
  gerechte  Verteilung  des  Einkommens,  Sicherung  des  sozialen
Friedens.  Abgesehen  von  dem  sozialpolitischen  Inhalt  dieses  Vorschlages, ­
  der  große  Bedenken  hervorruft,  ist  es  nicht  ausgeschlossen,
daß  derselbe  große  finanzielle  Schwierigkeiten  und  große  Ungerechtigkeiten ­
  verursacht.  Da  bloß  die  reine  Grundrente  die  Steuerquelle ­
  bilden  würde,  wer  wollte  und  könnte  genau  bestimmen,  welcher
Teil  des  Ertrages  eines  Grundstückes  auf  Kapital  und  Arbeit  entfällt? ­
  Die  verschiedene  Art  der  Schätzung  würde  große  Ungleichheiten ­
  hervorrufen.  Soviel  Wahrheit  enthält  jedoch  die  Single-tax-Theorie,
  daß  auch  die  Grundrente  besteuert  werden  muß,  daß  dieselbe ­
  intensiver  besteuert  werden  kann,  als  das  aus  Arbeit  stammende
Einkommen,  und  daß  in  einer  Periode,  in  der  die  Steigerung  der
Grundrente  hauptsächlich  auf  die  Entwicklung  der  sozialen  Zustände,
die  Zunahme  der  Bevölkerung  usw.  zurückzuführen  ist,  eine  potenzierte ­
  Besteuerung  der  Grundrente  berechtigt  ist.  Die  Staatsbedürfnisse ­
  bloß  aus  der  Grundrente  zu  befriedigen,  wäre  auch  dann  ungerecht, ­
  wenn  dies  zur  Befriedigung  derselben  genügen  würde,  was
ja  namentlich  nach  dem  Weltkriege  gänzlich  ausgeschlossen  ist
Gegen  die  einzige  Steuer,  die  gegen  das  aus  der  sozialen  Evolution,
dem  sozialen  Fortschritt  entspringende  unverdiente  Einkommen  sich
richtet,  spricht  auch  der  Umstand,  daß  auch  in  anderen  Produktionszweigen ­
  unverdientes  Einkommen  vorkommt  und  die  konsequente
Durchführung  des  Prinzipes  würde  es  jedenfalls  fordern,  daß  auch
diese  besteuert  werden.  Eine  ganze  Reihe  der  praktischen  Schwierig-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.