Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

Augsburg. 1 )  Ebenso  begegnen  wir  in  älterer  Zeit  in  Schweden
Luxussteuern,  welche  um  so  höher  waren,  je  geringer  das  Einkommen ­
  war.  Dies  sollte  also  eigentlich  eine  Strafe  sein,  was  ja
nicht  so  ganz  unbegründet  war.
3.  Es  unterliegt  keinem  Zweifel,  daß  das  System  des  proportionalen ­
  Steuerfußes  auf  fester  Basis  ruht.  Erstens  steht  es  ganz
nahe  zu  jener  Auffassung,  die  sich  durch  die  ganze  Steuertheorie
hindurch  geltend  macht,  daß  nämlich  weder  der  Staat  sein  Einkommen ­
  auf  das  Prinzip  basieren  kann,  wonach  er  von  Jenen
Leistungen  verlangt,  die  hinwieder  seine  Leistungen  in  Anspruch
nehmen,  noch  der  Einzelne  seine  Leistungen  von  diesem  Gesichtspunkte ­
  betrachten  darf,  denn  der  Staat  ist  für  das  Ganze,  der
Einzelne  wieder  hat  für  das  Ganze  so  viel  zu  leisten  als  er  vermag.
Aber  innerhalb  der  Grenze  seiner  Bedürfnisse  mißt  der  Staat  die
Staatsbürger  mit  demselben  Maße  und  wie  er  bei  Erfüllung  der
Militärpflicht  vom  Reichen  kein  größeres  Opfer  verlangt  als  vom
Armen,  da  bei  Erfüllung  einer  physischen  Pflicht,  das  Individuum
bloß  auf  Grund  der  physischen  Kraft  gemessen  werden  darf,  so
muß  bei  den  pekuniären  Leistungen  das  Individuum  im  Verhältnisse ­
  seiner  pekuniären  Fähigkeit  gemessen  werden,  so  daß  z.  B.
wer  zehnmal  reicher  ist,  zehnmal  mehr  zu  leisten  hat.  Der  proportionale ­
  Steuerfuß  hat  ferner  den  Vorteil,  daß  er  die  Möglichkeit ­
  divergierender  Ansichten  ausschließt,  ebenso  die  differente
Beurteilung  der  Einkommen.  Es  ist  eine  schwierigere,  weil  feinere
Aufgabe,  deren  Lösung  der  progressive  Steuerfuß  voraussetzt,  denn
hier  muß  untersucht  werden,  ob  in  dem  zehnmal  größeren  Einkommen, ­
  mit  Rücksicht,  daß  die  Lebensbedürfnisse  eine  zu  große
Ausdehnung  nicht  zulassen,  bloß  der  Luxus,  jener  Teil,  welchen
der  Einzelne  ohne  Entbehrung  zur  Erfüllung  der  Staatszwecke
überlassen  kann,  nicht  zwanzigmal,  fünfundzwanzigmal  größer  ist?
Hieraus  folgt  auch  jene  Eigenschaft  des  proportionalen  Steuerfußes,
daß  derselbe  natürlich  auf  festerer  Basis  ruht,  während  die  Festsetzung ­
  der  einzelnen  Stufen  des  progressiven  Steuerfußes  große
Schwierigkeiten  verursacht  und  von  willkürlicher  Beurteilung  nicht
ganz  zu  befreien  ist.
4.  Die  Frage  des  progressiven  Steuerfußes  hängt  mit  der  allgemeinen ­
  Steuertheorie  zusammen.  Diejenigen  Schriftsteller,  die
strenge  an  der  Aquivalenztheorie  festhalten,  treten  für  den  proportionalen ­
  Steuerfuß  ein:  wie  Hobbes,  Turgot,  Proudhon,  Leroy-*)
  Hartung,  Die  Belastung  des  augsburgischen  Großkapitals  (Schmoller
Jahrbuch  1895).
            
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