282
4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
aber mit dem Fortschritt der Wissenschaft werden die beiden
Prinzipien in einer höheren Einheit zusammengefaßt werden.
5. Im Gegensatz zu Jenen, die den progressiven Steuerfuß un
bedingt verwerfen, nähern sich demselben diejenigen Schriftsteller,
die wohl im ganzen Anhänger des proportionalen Steuerfußes sind,
jedoch bei einzelnen Steuerarten den progressiven Steuerfuß billigen.
So ist Nasse für den proportionalen Steuerfuß, bei der Einkommen
steuer billigt er jedoch den progressiven Steuerfuß, denn auf diese
Weise ist es möglich zu paralysieren, wenn bei den Verzehrungs
steuern eine umgekehrte Progression sich geltend macht, indem die
schwächeren Steuersubjekte hier stärker getroffen werden. Auch
Mill, der im allgemeinen den progressiven Steuerfuß bekämpft,
hält denselben — wie erwähnt — bei der Erbschaftssteuer für
notwendig.
Sehr vorsichtig ist auch noch das Vorgehen jener Schriftsteller,
die bloß für die Steuerfreiheit des Existenzminimums eintreten und
hierin indirekt die Verwirklichung der Progression sehen, so John
Stuart Mill, Eoscher, Vocke, Helferich, Umpfenbach und Andere.
Aber mit dem Fortschritt der Steuertheorie und dem Siege der
Theorie der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit festigen sich
immer mehr die Grundlagen, auf welchen die Theorie des pro
gressiven Steuerfußes aufgebaut wird.
In der Reihe der Argumente steht an erster Stelle das Postulat
der Gleichheit des Opfers. Mit dem Anwachsen von Einkommen
und Vermögen wird angesichts der Befriedigung der Bedürfnisse
zweiten, dritten, x-ten Ranges unzweifelhaft nur der progressive
Steuerfuß der wahre proportionale Steuerfuß sein, d. h. derjenige,
der in der Tat die Steuerträger gleichmäßig erfaßt. Bei den
größeren Einkommen wächst unbedingt der entbehrliche Teil des
Einkommens in energischerer Progression als das Verhältnis der
Zunahme des Einkommens und da jener Betrag der Staatsausgaben,
welche die Wohlhabenden von sich abschüttelten, auf die schwächeren
Steuerkräfte drücken würde, so sind nur zwei Fälle möglich: ent
weder die rationelle Steuerprogression, also nach oben, im Verhält
nisse der Zunahme des Einkommens, oder die irrationelle Steuer
progression nach unten, im Verhältnisse der Abnahme des Ein
kommens. Es unterliegt keinem Zweifel, was die gerechte Lasten
verteilung fordert.
6. Das bestimmende Maß der Steuerleistung kann nur die
Steuerkraft sein. Die durch den Staat dem Einzelnen geleisteten
Dienste, die die Aquivalenztheorie zum Maße der Steuerleistung
machen will, ist hierzu nicht geeignet. Erstens aus dem Grunde,