Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
aber mit dem Fortschritt der Wissenschaft werden die beiden 
Prinzipien in einer höheren Einheit zusammengefaßt werden. 
5. Im Gegensatz zu Jenen, die den progressiven Steuerfuß un 
bedingt verwerfen, nähern sich demselben diejenigen Schriftsteller, 
die wohl im ganzen Anhänger des proportionalen Steuerfußes sind, 
jedoch bei einzelnen Steuerarten den progressiven Steuerfuß billigen. 
So ist Nasse für den proportionalen Steuerfuß, bei der Einkommen 
steuer billigt er jedoch den progressiven Steuerfuß, denn auf diese 
Weise ist es möglich zu paralysieren, wenn bei den Verzehrungs 
steuern eine umgekehrte Progression sich geltend macht, indem die 
schwächeren Steuersubjekte hier stärker getroffen werden. Auch 
Mill, der im allgemeinen den progressiven Steuerfuß bekämpft, 
hält denselben — wie erwähnt — bei der Erbschaftssteuer für 
notwendig. 
Sehr vorsichtig ist auch noch das Vorgehen jener Schriftsteller, 
die bloß für die Steuerfreiheit des Existenzminimums eintreten und 
hierin indirekt die Verwirklichung der Progression sehen, so John 
Stuart Mill, Eoscher, Vocke, Helferich, Umpfenbach und Andere. 
Aber mit dem Fortschritt der Steuertheorie und dem Siege der 
Theorie der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit festigen sich 
immer mehr die Grundlagen, auf welchen die Theorie des pro 
gressiven Steuerfußes aufgebaut wird. 
In der Reihe der Argumente steht an erster Stelle das Postulat 
der Gleichheit des Opfers. Mit dem Anwachsen von Einkommen 
und Vermögen wird angesichts der Befriedigung der Bedürfnisse 
zweiten, dritten, x-ten Ranges unzweifelhaft nur der progressive 
Steuerfuß der wahre proportionale Steuerfuß sein, d. h. derjenige, 
der in der Tat die Steuerträger gleichmäßig erfaßt. Bei den 
größeren Einkommen wächst unbedingt der entbehrliche Teil des 
Einkommens in energischerer Progression als das Verhältnis der 
Zunahme des Einkommens und da jener Betrag der Staatsausgaben, 
welche die Wohlhabenden von sich abschüttelten, auf die schwächeren 
Steuerkräfte drücken würde, so sind nur zwei Fälle möglich: ent 
weder die rationelle Steuerprogression, also nach oben, im Verhält 
nisse der Zunahme des Einkommens, oder die irrationelle Steuer 
progression nach unten, im Verhältnisse der Abnahme des Ein 
kommens. Es unterliegt keinem Zweifel, was die gerechte Lasten 
verteilung fordert. 
6. Das bestimmende Maß der Steuerleistung kann nur die 
Steuerkraft sein. Die durch den Staat dem Einzelnen geleisteten 
Dienste, die die Aquivalenztheorie zum Maße der Steuerleistung 
machen will, ist hierzu nicht geeignet. Erstens aus dem Grunde,
	        
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