Full text: Finanzwissenschaft

B. V. Abschnitt. Steuerfreiheit des Existenzminimums. 
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finden, eine Differenz im Steuerfuß würden sie um so weniger be 
gründen, als in vielen Fällen den günstigen Momenten eines Arbeits 
zweiges im Vergleich zu anderen auch wieder ungünstige gegen 
überstehen. 1 ) 
22. Der Weltkrieg und seine kolossalen finanziellen Anforde 
rungen haben dahin geführt, daß die schärfste Progression bei ein 
zelnen Steuerfüßen in Anwendung kam, Steuerfüße bis 80—100 
Prozent. Es kann als unvermeidlich hingenommen werden, daß mit 
Rücksicht auf die exorbitanten Ansprüche, die sich überdies mit 
dem Streben nach Verwirklichung der sozialistischen Prinzipien 
begegnen, diese scharfe Progression in Anwendung kommt. End 
lich läßt sich sehr viel für die möglichste Verhinderung unmäßig 
großer Einkommen und Vermögen anführen. Wenn aber so hohe 
Steuer süße in progressivem Maße auf die höchsten Einkommen 
und Vermögen angewandt werden, so muß dies zur Folge haben, 
daß schon bei mittleren Einkommen und Vermögen hohe Steuer 
füße konstruiert werden, was kaum wünschenswert wäre. Hier müßte 
also der Steuerfuß in zwei Abteilungen geteilt werden; der untere 
Steuerfuß dürfte nur mäßige Progression aufweisen, der obere könnte 
in geometrischem Verhältnisse steigen. Zwischen den beiden Gliedern 
wäre gewissermaßen eine neutrale Zone einzuschalten, in welcher der 
Steuerfuß proportional bliebe z. B. zwischen 600 000—900 000 Mark. 
Vielleicht wäre für diesen Steuerfuß die Bezeichnung zwei 
gliedriger Steuerfuß entsprechend. 
V- Abschnitt. 
Steuerfreiheit des Existenzminimums. 
1. Aus dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähig 
keit folgt, daß dort, wo überhaupt keine Steuerkraft vorhanden ist, 
also weder Vermögen noch Einkommen, eine Besteuerung unmöglich 
ist. Aber auch dort kann die Besteuerung nicht stattfinden, wo 
wohl Vermögen oder Einkommen vorhanden ist, aber in so unge 
nügendem Maße, daß selbst die Befriedigung der ersten Lebens 
bedürfnisse unmöglich ist. Schon etwas schwieriger gestaltet sich 
') Siehe auch Bredt, Die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (Leipzig 
1912).
	        
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