Full text : Finanzwissenschaft

D.  I.  Abschnitt.  Direkte  und  indirekte  Steuern.

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fassungen  zu  vereinbaren  sind.  Dies  sicherte  ihren  Bestand  in
allen  Epochen  der  Geschichte  und  gewiß  auch  für  die  Zukunft  in
den  modernen  Staatengebilden.
Die  Wichtigkeit  der  indirekten  Steuern  wächst  noch,  wenn  wir
vor  Augen  halten,  daß  die  Verzehrungssteuern  nicht  allein  den
Zweck  haben,  dem  Staate  Einnahmen  zu  sichern,  sondern  oft  volkswirtschaftlichen, ­
  verwaltungspolitischen  oder  politischen  Interessen
dienen.  Hierfür  dient  namentlich  die  Zollpolitik  als  Beispiel.
Endlich  verdient  noch  Erwähnung,  daß  die  Verzehrungssteuern
nicht  bloß  als  Ergänzungssteuern  figurieren,  sondern  oft  auch  zur
Kontrolle  der  direkten  Steuern  Dienste  leisten.  Wenn  z.  B.  in
einem  Staate  die  Bevölkerung  170  Millionen  Kronen  für  den  Tabakgenuß ­
  verausgabt,  dann  ist  es  unmöglich,  daß  das  Nationaleinkommen
nur  750  Millionen  Kronen  betrage,  wie  sich  dies  aus  den  direkten
Steuern  ergibt.  Dies  der  Fall  in  Ungarn  vor  dem  Weltkriege.
7.  Wenn  wir  nun  die  nachteiligen  Folgen  der  Verzehrungssteuern ­
  vor  Augen  halten,  so  unterliegt  es  keinem  Zweifel,  daß
deren  Zahl  nicht  gering  ist.  Die  indirekten  Steuern  entsprechen
sehr  wenig  den  an  anderer  Stelle  erörterten  Hauptbedingungen  einer
rationellen  Besteuerung.  Es  fehlt  bei  den  indirekten  Steuern:  a)  Die
Allgemeinheit,  da  nur  einige  wichtigere  Gegenstände  besteuert
werden,  nicht  aber  der  Gesamtkonsum,  demnach  zahlt  jener,  der
diese  Gegenstände  nicht  konsumiert,  keine  Steuer,  mag  seine  Steuerkraft ­
  wie  groß  immer  sein.  Halten  wir  uns  vor  Augen,  daß  die
einträglichsten  indirekten  Steuern  die  auf  Tabak  und  geistige  Getränke ­
  sind  und  wie  viele  reiche  Personen  enthalten  sich  dem
Genuß,  sowohl  des  einen  als  des  andern?  Ja  es  ließe  sich  mit
einiger  Berechtigung  behaupten,  daß  die  indirekten  Steuern  den
Mangel  der  Allgemeinheit  und  Gerechtigkeit  noch  steigern,  denn
das  Vermögen  stammt  ja  zumeist  aus  Sparsamkeit,  Entbehrung
also  aus  der  Mäßigkeit  der  Konsumtion;  die  stärkeren  Vermögenskräfte, ­
  die  mit  Voraussicht  Lebenden  verzehren  weniger,  diejenigen,
die  von  heute  auf  morgen  leben,  mehr;  b)  die  Vollständigkeit,
insofern  als  die  indirekten  Steuern  nie  die  Gesamtsteuerkraft  erfassen, ­
  sondern  deren  einzelne  Momente,  Symptome;  c)  die  Periodizität, ­
  hauptsächlich  nach  der  Lichtung,  daß  ein  gewisser  Parallelismus ­
  bestände  mit  dem  Einkommen;  die  Konsumtion  erfolgt  oft
später  oder  auch  früher  als  der  Einkommenserwerb,  mit  einem
Worte  der  Zusammenhang  zwischen  den  als  korrelat  gedachten  Erscheinungen ­
  fehlt.  Hieraus  folgt  ein  weiterer  Mangel  der  indirekten
Steuern  und  zwar  d)  die  feste  Beziehung  zur  Steuerbasis;  e)  die
Unüberwälzbarkeit,  nach  welcher  bei  jeder  rationellen  Steuer
            
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