D. I. Abschnitt. Direkte und indirekte Steuern.
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fassungen zu vereinbaren sind. Dies sicherte ihren Bestand in
allen Epochen der Geschichte und gewiß auch für die Zukunft in
den modernen Staatengebilden.
Die Wichtigkeit der indirekten Steuern wächst noch, wenn wir
vor Augen halten, daß die Verzehrungssteuern nicht allein den
Zweck haben, dem Staate Einnahmen zu sichern, sondern oft volkswirtschaftlichen,
verwaltungspolitischen oder politischen Interessen
dienen. Hierfür dient namentlich die Zollpolitik als Beispiel.
Endlich verdient noch Erwähnung, daß die Verzehrungssteuern
nicht bloß als Ergänzungssteuern figurieren, sondern oft auch zur
Kontrolle der direkten Steuern Dienste leisten. Wenn z. B. in
einem Staate die Bevölkerung 170 Millionen Kronen für den Tabakgenuß
verausgabt, dann ist es unmöglich, daß das Nationaleinkommen
nur 750 Millionen Kronen betrage, wie sich dies aus den direkten
Steuern ergibt. Dies der Fall in Ungarn vor dem Weltkriege.
7. Wenn wir nun die nachteiligen Folgen der Verzehrungssteuern
vor Augen halten, so unterliegt es keinem Zweifel, daß
deren Zahl nicht gering ist. Die indirekten Steuern entsprechen
sehr wenig den an anderer Stelle erörterten Hauptbedingungen einer
rationellen Besteuerung. Es fehlt bei den indirekten Steuern: a) Die
Allgemeinheit, da nur einige wichtigere Gegenstände besteuert
werden, nicht aber der Gesamtkonsum, demnach zahlt jener, der
diese Gegenstände nicht konsumiert, keine Steuer, mag seine Steuerkraft
wie groß immer sein. Halten wir uns vor Augen, daß die
einträglichsten indirekten Steuern die auf Tabak und geistige Getränke
sind und wie viele reiche Personen enthalten sich dem
Genuß, sowohl des einen als des andern? Ja es ließe sich mit
einiger Berechtigung behaupten, daß die indirekten Steuern den
Mangel der Allgemeinheit und Gerechtigkeit noch steigern, denn
das Vermögen stammt ja zumeist aus Sparsamkeit, Entbehrung
also aus der Mäßigkeit der Konsumtion; die stärkeren Vermögenskräfte,
die mit Voraussicht Lebenden verzehren weniger, diejenigen,
die von heute auf morgen leben, mehr; b) die Vollständigkeit,
insofern als die indirekten Steuern nie die Gesamtsteuerkraft erfassen,
sondern deren einzelne Momente, Symptome; c) die Periodizität,
hauptsächlich nach der Lichtung, daß ein gewisser Parallelismus
bestände mit dem Einkommen; die Konsumtion erfolgt oft
später oder auch früher als der Einkommenserwerb, mit einem
Worte der Zusammenhang zwischen den als korrelat gedachten Erscheinungen
fehlt. Hieraus folgt ein weiterer Mangel der indirekten
Steuern und zwar d) die feste Beziehung zur Steuerbasis; e) die
Unüberwälzbarkeit, nach welcher bei jeder rationellen Steuer