Full text : Finanzwissenschaft

III.  Abschnitt.  Begriff  und  Geschichte  der  Staatshaushaltslehre.  19
der  Wirtschaft,  eine  Eigenart  von  Wirtschaften,  deren  allgemeine
Gesetze  die  Volkswirtschaftslehre  entwickelt.  Erst  auf  Grund  der
Kenntnis  von  der  Natur  dieser  eigentümlichen  Wirtschaftsindividualität ­
  lassen  sich  jene  Regeln  aufstellen,  welche  die  möglichst
zweckmäßige  Einrichtung  des  Staatshaushaltes  lehren,  ebenso  wie
nur  auf  Grund  der  theoretischen  Volkswirtschaftslehre,  der  Kenntnis ­
  von  der  Natur  der  Volkswirtschaft,  die  Volkswirtschaftspolitik
aufgebaut  werden  kann,  die  Lehre  von  der  zweckmäßigsten  Führung
und  Einrichtung  der  Volkswirtschaft,  namentlich  mit  Rücksicht  auf
diesbezügliche  Aufgaben  des  Staates.  In  welcher  Weise  sich  unsere
Wissenschaft  von  der  Volkswirtschaftslehre  unterscheidet,  werden
wir  weiter  unten  auseinandersetzen  1 ).
Jede  Wissenschaft  wächst  in  der  ersten  Periode  ihrer  Pflege
im  Schoße  einer  anderen  Wissenschaft  groß  und  gelangt  erst  später
zur  Selbständigkeit.  Dies  gilt  auch  von  der  Staatshaushaltslehre,
der  Finanzwissenschaft.  Einzelne  Gedanken  bezüglich  des  Staatshaushaltes ­
  entdecken  wir  schon  früh  bei  Schriftstellern,  die  mit  den
Fragen  des  Staates,  der  Wirtschaft  sich  beschäftigen,  die  übrigens
selbst  lange  Zeit  auf  fremden  Gefilden  gedeihen.  Im  Altertum
finden  wir  namentlich  bei  Aristoteles  und  Xenophon  die  ersten
Spuren  finanziellen  Denkens.  Im  Mittelalter  können  wir  namentlich
Thomas  von  Aquino  als  den  Vertreter  einiger  wichtiger  Grundsätze
betrachten.  So  verkündet  er  die  Berechtigung  der  Besteuerung,
doch  betrachtet  er  die  Steuer  bloß  als  außerordentliche  Einnahmequelle ­
  ;  dabei  legt  er  dem  Staatsschätze  großes  Gewicht  bei,  welcher
vor  Schuldenmachen  schützt,  dem  er  sehr  abgeneigt  ist.  Aus  dem
14.  Jahrhundert  läßt  sich  schon  eine  Reihe  italienischer  Schriftsteller ­
  erwähnen,  die  sich  mit  den  Problemen  der  Staats  wirtschaft
beschäftigen.  Schon  werden  so  schwierige  Fragen,  wie  die  Steuerprogression, ­
  die  Besteuerung  des  Vermögens,  die  Frage  der  direkten
und  indirekten  Steuern,  die  Besteuerung  des  unbeweglichen  und
beweglichen  Vermögens  pro  und  contra  behandelt.  Mit  der  Neuzeit

')  Rau  hat  noch  die  praktisch-politische  Seite  vor  Augen,  wenn  er  die
Staatshaushalts!ehre  folgendermaßen  definiert:  Die  Wissenschaft  von  der  besten
Einrichtung  der  Regierungswirtschaft  oder  von  der  besten  Befriedigungsweise
der  Staatsbedürfnisse  durch  sachliche  Güter  ist  die  Finanzwissenschaft  als  Teil
der  politischen  Ökonomie  (Rau-Wagner,  Lehrbuch  der  Finanzwissenschaft  VI.
Ausg,  Leipzig  und  Heidelberg  1872,  8.  6).—Mehr  den  allgemeinen  szientifischen
Charakter  betont  Umpfenbach  (Lehrbuch  der  Finanzwissenschaft,  Stuttgart  1887,
S.  1):  Gegenstand  der  Finanz  Wissenschaft  ist  das  der  Staatsgewalt  eigentümliche
Wirtschaften,  welches  die  unumgängliche  Voraussetzung  zur  Erfüllung  der  politischen ­
  Zwecke  des  Staates  bildet.  Manche  Schriftsteller  geben  überhaupt
keine  Definition  der  Wissenschaft,  Stein  eine  ziemlich  willkürliche  und  ungenügende. ­

            
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