Full text: Finanzwissenschaft

F. I. Abschnitt. Allgemeine Bemerkungen. 
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a) Die Steuern auf Grund der in Entstehung begriffenen Steuer 
quelle (Produktions-, Erwerbs- und Verkehrssteuern); 
b) Die Steuern auf Grund der bestehenden oder entstandenen 
Steuerquelle (Einkommens- und Vermögenssteuern); a) und b) bilden 
die Gruppe der veranlagten, direkten Steuern. 
c) Die Steuern auf Grund der zur Verwendung kommenden 
Steuerquelle (Verbrauchssteuern, tarifierte Steuern, indirekte Steuern) 
Indem wir nun zur Darstellung der einzelnen Steuerarten über 
gehen, werden wir uns an diese Einteilung halten und die Steuern 
in dieser Reihenfolge zur Darstellung bringen. 
Die entstehenden Steuerquellen sind zumeist in den einzelnen 
Produktivkräften oder deren Zusammenfassung dienenden wirtschaft 
lichen Organisationsformen zu entdecken, darum gehören in die 
erste Gruppe: 
a) die Grundsteuer; 
b) die Kapitalrentensteuer oder Kapitalsteuer; 
c) die Arbeitslohnsteuer; 
d) die Unternehmergewinnsteuer; 
e) die Verkehrssteuer. 
Die einzelnen Produktionskräfte wirken bekanntlich in der Pro 
duktion nur ganz ausnahmsweise isoliert. Die obige Einteilung 
entspricht also nur dem Grundsätze: a potior! fit denominatio. Was 
die Verkehrssteuer betrifft, so fügen wir dieselbe in diese Gruppe 
ein, da in der arbeitsteiligen Gesellschaft auch der Verkehr zu den 
Voraussetzungen der Einkommensverteilung gehört. 
Das bereits bestehende Einkommen nimmt zwei Formen an, 
indem es als Einkommen dem Verbrauch dient, oder als Vermögen 
einen dauernden Gütervorrat bildet; die dieser Gruppe ungehörigen 
Steuern sind daher: 
a) die Einkommensteuer; 
b) die Vermögenssteuer. 
Die Verwendung des Einkommens tritt am handgreiflichsten 
im Verbrauch hervor, in die Gruppe der Steuern, welche dem Ver 
brauche der Steuerquellen folgen, gehören die Verbrauchssteuern. 
Eine vierte Gruppe müßte, nicht aus theoretischen Gründen, 
da diesen bloß die obige Dreiteilung entspricht, sondern mit Berück 
sichtigung der positiven Finanzgesetzgebung, jene Steuern zusammen 
fassen, welche gemischte Elemente der ersten zwei Gruppen, ja 
selbst Elemente der Verbrauchssteuer in sich vereinigen, oder in 
einer oder der anderen Richtung auf anderer Basis fußen, wie die 
Wehrsteuer. Hierher haben wir auch einige unvollkommenere 
Steuerarten von eventuell mehr historischer Bedeutung genommen,
	        
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