Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
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wie die Kopfsteuer usw. Hier behandeln wir auch die Kriegs 
steuern, den Wehrbeitrag usw. 
a) Die Steuern der entstehenden Steuerquellen. 
I. Abschnitt. 
Die Grundsteuer. 
1. Von den produktiven Kräften der Außenwelt wird natürlich 
am allerersten die im Boden verborgene Produktivkraft entdeckt. 
Die Besteuerung dieser Produktivkraft ist die Aufgabe der Grund 
steuer. Steuerobjekt der Grundsteuer ist der landwirtschaftlich 
verwendbare Boden, Steuerquelle ist die Grundrente resp. jener 
durchschnittliche Beinertrag, welcher bei gewöhnlichem Fleiß und 
dem üblichen Bewirtschaftungssystem in durchschnittlichen Jahren 
zu erreichen ist. In der Praxis ist die Grundsteuer häufig nicht 
bloß eine Besteuerung der Grundrente, sondern auch des im Boden 
liegenden Kapitals und eines Teiles der Arbeit in der Unternehmer 
tätigkeit. Auch die mit der Landwirtschaft eng zusammenhängenden 
Gebäude, ja gewisse Erwerbszweige können durch die Grundsteuer 
erfaßt werden. 
„Die Grundrente — sagt Smith 1 ) — ist jene Einkommensart — 
welche eine spezielle Steuer am besten zu tragen vermag.“ Es ist 
dies eine Einkommensart, welche der Eigentümer in vielen Fällen 
ohne jede Anstrengung und Sorge genießt. Würde ein Teil seines 
Einkommens zur Deckung der Staatsausgaben entzogen, so würde 
dies doch keine Erwerbstätigkeit entmutigen. Der geldliche Ertrag 
des Bodens in der Arbeit, der reelle Beichtum und das Einkommen 
der großen Massen des Volkes würde nach der Besteuerung der 
selbe sein, wie vor derselben.“ Charakteristisch ist zu diesen Sätzen 
die Bemerkung Bicardo’s. „Es muß zugegeben werden, daß die 
Wirkung dieser Steuern der von Adam Smith geschilderten ent 
spricht ; doch wäre es sehr ungerecht, bloß das Einkommen einzelner 
Klassen der Gesellschaft zu besteuern. Die Staatslasten müssen 
von Allen im Verhältnis ihrer Mittel getragen werden. Dies ist 
eine jener von Adam Smith erwähnten Maximen, welche alle Be- 
*) Wealth of Nations V, II. 8. 356.
	        
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