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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
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wie die Kopfsteuer usw. Hier behandeln wir auch die Kriegs
steuern, den Wehrbeitrag usw.
a) Die Steuern der entstehenden Steuerquellen.
I. Abschnitt.
Die Grundsteuer.
1. Von den produktiven Kräften der Außenwelt wird natürlich
am allerersten die im Boden verborgene Produktivkraft entdeckt.
Die Besteuerung dieser Produktivkraft ist die Aufgabe der Grund
steuer. Steuerobjekt der Grundsteuer ist der landwirtschaftlich
verwendbare Boden, Steuerquelle ist die Grundrente resp. jener
durchschnittliche Beinertrag, welcher bei gewöhnlichem Fleiß und
dem üblichen Bewirtschaftungssystem in durchschnittlichen Jahren
zu erreichen ist. In der Praxis ist die Grundsteuer häufig nicht
bloß eine Besteuerung der Grundrente, sondern auch des im Boden
liegenden Kapitals und eines Teiles der Arbeit in der Unternehmer
tätigkeit. Auch die mit der Landwirtschaft eng zusammenhängenden
Gebäude, ja gewisse Erwerbszweige können durch die Grundsteuer
erfaßt werden.
„Die Grundrente — sagt Smith 1 ) — ist jene Einkommensart —
welche eine spezielle Steuer am besten zu tragen vermag.“ Es ist
dies eine Einkommensart, welche der Eigentümer in vielen Fällen
ohne jede Anstrengung und Sorge genießt. Würde ein Teil seines
Einkommens zur Deckung der Staatsausgaben entzogen, so würde
dies doch keine Erwerbstätigkeit entmutigen. Der geldliche Ertrag
des Bodens in der Arbeit, der reelle Beichtum und das Einkommen
der großen Massen des Volkes würde nach der Besteuerung der
selbe sein, wie vor derselben.“ Charakteristisch ist zu diesen Sätzen
die Bemerkung Bicardo’s. „Es muß zugegeben werden, daß die
Wirkung dieser Steuern der von Adam Smith geschilderten ent
spricht ; doch wäre es sehr ungerecht, bloß das Einkommen einzelner
Klassen der Gesellschaft zu besteuern. Die Staatslasten müssen
von Allen im Verhältnis ihrer Mittel getragen werden. Dies ist
eine jener von Adam Smith erwähnten Maximen, welche alle Be-
*) Wealth of Nations V, II. 8. 356.