1. Bach. Einleitende Lehren.
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wird der Pflege der Finanzwissenschaft größere Aufmerksamkeit
zuteil. Nach und nach wird die Wichtigkeit der Besteuerung als
Staatseinnahmequelle erkannt und damit reift die Erkenntnis, daß
der Wohlstand des Volkes und der Staatshaushalt in engem Zu
sammenhang stehen. In dieser Periode vertreten namentlich Bodinus,
Bezold, Bornitius, Faust, Wesembecius usw. die Wissenschaft, die
dann Puffendorf, vor allem aber Seckendorfs, Klock, Justi und
Sonnenfels zu höherer Erkenntnis führen.
Kaspar Klock — sagt Stein — war der erste deutsche Finanz
lehrer und der Begründer sowohl der Steuerlehre für sich, als der
Finanzwissenschaft ‘überhaupt. Sein Tractatus nomico-politicus de
contributionibus (Basel 1634) bietet die erste durchgreifende Steuer
wissenschaft. Im zweiten Tractatus de aerano vollendet er, was er
dort begonnen. Den Anfang dieses Werkes bildet eine auf alle
Staaten sich erstreckende Finanzstatistik. Klock betrachtet die
Steuer noch als außerordentliche Einnahme. In Erz müsse der
Satz geprägt werden: Finis omnis contributionis utilitas publica.
Hieraus ergeben sich als oberste Prinzipien: 1. Zustimmung der
Stände; 2. öffentliches Bedürfnis — necessitas. Schon bei Klock
finden wir die Grundbegriffe und Grundprinzipien des Steuerwesens:
Gleichheit und Allgemeinheit. Schon bei ihm der Gedanke, daß
iede Steuer eigentlich eine Einkommensteuer sein soll. Auch finden
sich bei ihm wichtige Prinzipien der Steuereinhebung. Wichtig
der Grundsatz, daß über die Steuerpflicht der Richter entscheiden
soll (Verwaltungsgerichtsbarkeit!). Er fordert, daß die Handwerks-
zeuge der Exekution entzogen sein sollen. Stein stellt Klock hoch
über Adam Smith 1 ). Wagner, Cohn, Lotz erklären dies Lob
Klocks für übertrieben, namentlich mit dem Hinweise darauf, daß
Klock nicht originell ist und von anderen Autoren, so Faust, ent
lehnt hat. , . . ... ,
Die neue Periode der Staatshaushaltslehre beginnt eigentlich
damit, daß sie unter den Einfluß der gleichfalls jungen Wissen
schaft der Nationalökonomie gelangt, aus welcher Verbindung sich
das oberste Prinzip ergibt, daß die beste Finanzpolitik dann be
steht, die Quellen des Volkswohlstandes zu entfalten. In diesem
Prinzip steckt im Keime die Erkenntnis, daß die eigentliche Quelle
der Staatseinnahmen das Einkommen der Staatsbürger ist. Hieraus
ergibt sich als notwendige Folge, daß der Staat immermehr die
Steuer als die Haupteinnahmequelle betrachtet.
q Deutsche Finanzwissenschaft im 17. Jahrhundert (Schanz, Finanzarchiv
Ii, S. 17 ff.;.