Full text: Finanzwissenschaft

1. Bach. Einleitende Lehren. 
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wird der Pflege der Finanzwissenschaft größere Aufmerksamkeit 
zuteil. Nach und nach wird die Wichtigkeit der Besteuerung als 
Staatseinnahmequelle erkannt und damit reift die Erkenntnis, daß 
der Wohlstand des Volkes und der Staatshaushalt in engem Zu 
sammenhang stehen. In dieser Periode vertreten namentlich Bodinus, 
Bezold, Bornitius, Faust, Wesembecius usw. die Wissenschaft, die 
dann Puffendorf, vor allem aber Seckendorfs, Klock, Justi und 
Sonnenfels zu höherer Erkenntnis führen. 
Kaspar Klock — sagt Stein — war der erste deutsche Finanz 
lehrer und der Begründer sowohl der Steuerlehre für sich, als der 
Finanzwissenschaft ‘überhaupt. Sein Tractatus nomico-politicus de 
contributionibus (Basel 1634) bietet die erste durchgreifende Steuer 
wissenschaft. Im zweiten Tractatus de aerano vollendet er, was er 
dort begonnen. Den Anfang dieses Werkes bildet eine auf alle 
Staaten sich erstreckende Finanzstatistik. Klock betrachtet die 
Steuer noch als außerordentliche Einnahme. In Erz müsse der 
Satz geprägt werden: Finis omnis contributionis utilitas publica. 
Hieraus ergeben sich als oberste Prinzipien: 1. Zustimmung der 
Stände; 2. öffentliches Bedürfnis — necessitas. Schon bei Klock 
finden wir die Grundbegriffe und Grundprinzipien des Steuerwesens: 
Gleichheit und Allgemeinheit. Schon bei ihm der Gedanke, daß 
iede Steuer eigentlich eine Einkommensteuer sein soll. Auch finden 
sich bei ihm wichtige Prinzipien der Steuereinhebung. Wichtig 
der Grundsatz, daß über die Steuerpflicht der Richter entscheiden 
soll (Verwaltungsgerichtsbarkeit!). Er fordert, daß die Handwerks- 
zeuge der Exekution entzogen sein sollen. Stein stellt Klock hoch 
über Adam Smith 1 ). Wagner, Cohn, Lotz erklären dies Lob 
Klocks für übertrieben, namentlich mit dem Hinweise darauf, daß 
Klock nicht originell ist und von anderen Autoren, so Faust, ent 
lehnt hat. , . . ... , 
Die neue Periode der Staatshaushaltslehre beginnt eigentlich 
damit, daß sie unter den Einfluß der gleichfalls jungen Wissen 
schaft der Nationalökonomie gelangt, aus welcher Verbindung sich 
das oberste Prinzip ergibt, daß die beste Finanzpolitik dann be 
steht, die Quellen des Volkswohlstandes zu entfalten. In diesem 
Prinzip steckt im Keime die Erkenntnis, daß die eigentliche Quelle 
der Staatseinnahmen das Einkommen der Staatsbürger ist. Hieraus 
ergibt sich als notwendige Folge, daß der Staat immermehr die 
Steuer als die Haupteinnahmequelle betrachtet. 
q Deutsche Finanzwissenschaft im 17. Jahrhundert (Schanz, Finanzarchiv 
Ii, S. 17 ff.;.
	        
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