Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

sorgung  des  Heeres,  ausschließlich  den  amtlichen  Organen  überlassen, ­
  zu  einem  Debacle  geführt  hätte.  Die  durch  die  rasche  Anpassung ­
  an  die  Kriegsbedürfnisse  bekundete  Findigkeit  und  organisatonsche
  Tüchtigkeit  müsse  eigentlich  eher  Anerkennung  finden-  sie
war  eine  großartige  Leistung  der  Kriegswirtschaft.  Es  wird  ferner
daran  erinnert,  daß  die  Kriegsgewinnbesteuerung  nur  dann  gerecht
ware,  wenn  sie  schon  am  Anfange  des  Krieges  eingeführt  worden
ware  so  daß  die  Unternehmer  mit  diesem  Faktor  gerechnet  hätten.
Es  steht  -  sagte  man  -  zu  befürchten,  daß  die  Kriegsgewinnsteuer
den  Eifer  der  Unternehmer  schwächen  und  damit  die  Versorgung
des  Heeres  und  des  inneren  Marktes  gefährden  werde.  Man  erinnerte ­
  auch  daran,  daß  die  hohe  Kriegsgewinnsteuer  der  Produktion ­
  bedeutende  Kapitalien  entzöge,  wodurch  die  Leistungsfähigkeit
derselben  geschwächt  werde.  Das  Resultat  aller  dieser  Erwägungen
kann  dann  zusammengefaßt  werden,  daß  doch  die  größere  Leistungsahigkeit
  gegenüber  der  geschwächten  Leistungsfähigkeit  einer  großen
Menge  der  Staatsbürger  die  Besteuerung  als  recht  und  billig  erscheinen
  laßt.  In  der  Tat  finden  wir,  daß  diese  Steuer  überall
eingeführt  wurde  und  zwar  nicht  nur  in  den  kriegführenden,  sondern
auch  in  den  neutralen  Staaten.
Die  Grundlage  der  Kriegsgewinnsteuer  bildet  teils  das  Einkommen, ­
  teils  das  Vermögen,  resp.  Einkommens-  oder  Vermögenszuwachs, ­
  teils  der  Verkehr.  Am  zweckmäßigsten  ist  wohl  die  Besteuerung ­
  des  Einkommens,  am  wenigstens  die  des  Verkehrs.  Freilich
ergibt  sich  bei  jedweder  Einrichtung  die  Schwierigkeit,  daß  die
Ursaclm  des  Kriegsgewinnes  eine  Verschiedenheit  in  der  Besteuerung
rechtfertigt,  trotzdem  aber  nicht  in  Betracht  gezogen  wird.  Eine
ganz  nachsmhtige  Behandlung  verdienen  natürlich  jene  Fälle  wo
die  Einkommenszunahme  mit  dem  Kriege  in  gar  keiner  direkten
Verbindung  steht.  In  einzelnen  Staaten  findet  in  diesem  Falle
keine  Besteuerung  statt  oder  eine  mildere  (Ungarn).  Dann  kommen
die  liberalen  Berufe  in  Betracht,  die  auch  nur  in  den  seltensten
B  allen  Kriegsgewinne  aufweisen.  Auch  die  Landwirtschaft  erfordert
Berücksichtigung,  nachdem  dort  die  Preise  in  der  Regel  maximiert
wurden.  Die  größte  Steuerfähigkeit  bekunden  die  großen  Gewinne
'  n  Vi  1 an<  e 1 r  Und  namen tiich  der  Zwischenhändler,  unter  letzteren
oft  Gelegenhedsmacher,  Eindringlinge,  Protektionskinder  und  namentlich ­
  Protektionsdamen  zweifelhaften  Charakters.  Es  zeigt  sich  schon
dann  eine  Mangelhaftigkeit  der  Kriegssteuern,  daß  auf  diese  Momente
nicht  oder  nur  oberflächlich  eingegangen  wird.
Die  Kriegsgewinnsteuer  wird  in  einzelnen  Staaten  auf  Grund
spezieller  Bekenntnisse  ausgeworfen.  Sie  ist  eine  periodische  Steuer
            
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