Full text : Finanzwissenschaft

584

5.  Buch.  Der  Staatskredit.

erfordert,  müssen  eventuell  wichtigere  Bedürfnisse  unterdrückt
werden.  Hier  tritt  nun  der  Staatskredit  ein.  Anstatt  daß  wichtigere
Bedürfnisse  vernachlässigt  werden,  welche  vielleicht  ohne  Gefährdungwichtiger
  Interessen  nicht  unterdrückt  werden  können,  erscheint  es
zweckmäßig,  den  Kredit  in  Anspruch  zu  nehmen;  in  diesem  Falle
wird  die  Verzinsung  eventuell  Amortisierung  der  auf  dem  Wege
des  Kredits  herbeigeschafften  Summe  von  der  Gegenwart  ein  verhältnismäßig ­
  geringes  Opfer  erfordern,  welches  mit  Unterdrückung
weniger  dringender  oder  wichtiger  Bedürfnisse  leicht  gebracht  werden
kann.  Die  rationelle  Reihenfolge  der  Bedürfnisse  wird  daher  nicht
gestört,  im  Interesse  wichtigerer  Bedürfnisse  werden  weniger  wichtige
unterdrückt  und  die  Güter  finden  auf  Grund  des  Grenznutzens
ihre  Bewertung.  Die  Inanspruchnahme  des  Kredits  entspricht  auch
insofern  den  Postulaten  des  Grenznutzens,  als  einerseits  der  Gläubiger ­
  jedenfalls  die  von  ihm  dargeliehenen  Kapitalien  besser  verwertet, ­
  als  dies  sonst  möglich  wäre,  womit  also  die  Güter  aus
einer  weniger  zweckmäßigen  Verwendung  zu  einer  zweckmäßigeren
hinübergeleitet  werden;  andererseits  werden  die  Steuerzahler,  die
sonst  gezwungen  wären,  wichtigere  Bedürfnisse  zu  unterdrücken,
eventuell  in  eine  weniger  zweckmäßige  Verwendung  ihrer  Kapitalien
einzuwilligen,  jetzt  nur  ihre  schwächsten  Bedürfnisse  unterdrücken,
wodurch  es  möglich  wird,  wichtigere  Gemeinbedürfnisse  zu  befriedigen. ­
  Freilich  ist  diese  wirtschaftlich  rationelle  Wirksamkeit
des  Staatskredites  nicht  immer  verbürgt,  da  das  Eingreifen  des
Staates,  seine  Zwangsgewalt  Erscheinungen  hervorzurufen  vermag,
welche  den  Voraussetzungen  der  Grenznutzentheorie  eben  nicht
entsprechen.
6.  Jene  Frage,  ob  es  nicht  zweckmäßiger  ist,  die  Staatsbedürfnisse ­
  mittels  Steuern  zu  decken,  als  mittels  Kredit,  ist  oft
ganz  müßig,  denn  die  Dringlichkeit,  die  Größe  des  Bedürfnisses,
dann  politische  Rücksichten  usw.  schließen  die  Inanspruchnahme
der  Steuerquellen  aus.  Die  Frage  konnte  noch  eher  in  früherer
Zeit  Berechtigung  haben,  wo  die  Kreditansprüche  des  Staates  geringer ­
  waren  und  wo  der  Staat  auch  vor  der  Inanspruchnahme  des
Vermögens  nicht  zurückschrak.  In  der  Gegenwart  könnte  nur  die
Frage  Berechtigung  haben,  ob  der  Staat  die  Schuld  allsogleich
konsolidiere  oder  nicht,  sofern  er  dieselbe  in  kürzerer  Zeit  zurückzuhalten ­
  in  der  Lage  wäre.  Aber  auch  das  ist  nicht  wesentlich,
da  ja  die  jetzt  üblichen  Rentenschulden  in  dem  Sinne  als  schwebende
Schulden  betrachtet  werden  können,  als  der  Staat  bei  günstigem
Stande  der  Staatsfinanzen  dieselben  zurückzahlen  kann.
Bei  der  Vergleichung  der  Eigentümlichkeiten  der  zwei  Ein-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.