Full text: Finanzwissenschaft

IV. Abschnitt. Die verschiedenen Arten der Staatsschulden. 
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verschwindet, dagegen den Nachteil, daß die jährliche Last, die der 
Staatskredit verursacht, größer ist und daß der Fall vorkommen 
mag, daß der Staat diesen Verpflichtungen nur unter drückenden 
Umständen zu entsprechen vermag, eventuell zur Aufnahme 
drückender Schulden gezwungen ist. Namentlich bei ungünstiger 
Lage des Staatskredites und des Geldverkehrs können Tilgungs- 
anlehen einen starken Druck verursachen und große Opfer er 
fordern. Das Tilgungsaniehen bindet den Staat überhaupt stärker. 
Dem gegenüber sind Eentenanlehen Schulden, bei denen der Staat 
sich hinsichtlich der Art und der Zeit der Rückzahlung nach keiner 
Richtung hin bindet. Die Rückzahlung geschieht dann und derart, 
wenn und wie der Staat es für sich als vorteilhaft erachtet. Hier 
durch entgeht der Staat den Nachteilen, welche mit den Tilgungs 
aniehen verbunden sind. Freilich wird bei etwas leichtfertiger 
Führung der Finanzen diese Anlehensart leicht dahin führen, daß 
die Tilgung überhaupt als überflüssig erachtet wird, was jedoch ein 
großer Irrtum ist. Mit Rentenanlehen soll nur vermieden werden, 
daß der Staat dann zur Tilgung gezwungen werde, wenn diese für 
ihn sehr kostspielig ist, nicht aber, daß auch dann die Schulden 
tilgung unterbleibe, wenn die günstige Lage des Staatshaushaltes 
dies gestattet. Die gänzliche Unterlassung der Tilgung wir<J ja 
endlich dahin führen, daß die neuere Inanspruchnahme des Staats 
kredites unmöglich wird. Die Rentenschuld ist ganz besonders 
dazu geeignet, als Anlagepapier, namentlich für die große Menge 
der kleinen Sparer zu dienen, wodurch in den breiten Kreisen des 
Volkes die Sparsamkeit und Kapitalbildung angeregt wird, daß sich 
die Staatsschuld auf alle Angehörige des Staates ausdehnt und 
demokratisiert wird, wodurch hinwieder das Interesse des Volkes 
an der Beständigkeit und ruhigen Gestaltung der politischen Zu 
stände erhöht wird. Namentlich in Staaten mit wachsendem Volks 
reichtum bieten die Rentenanlehen den Vorteil des ständigen Zinsen 
genusses. Vorteil der Rentenanlehen ist überdies die einfachere 
und leichtere Schuldenverwaltung. Trotz dieser Vorteile hat die 
Rentenschuld die Tilgungsaniehen nicht gänzlich verdrängt, ja in 
den letzten Jahren vor dem Weltkriege war es wahrzunehmen, daß 
die Staaten in gewissen Fällen den Tilgungsaniehen Vorzug boten. 
Die Rentenschuld ist dem Gesagten gemäß und von Seite des 
Staates in der Regel kündbar. Doch gibt es auch unkündbare 
Rentenanlehen, namentlich dann, wenn die Schuld überhaupt 
nicht auf ein bestimmtes Kapital lautet, sondern nur auf Zinszahlung; 
übrigens kommt auch hier Kündbarkeit vor. Eine veraltete Form 
der Rentenschuld ist die Leibrentenschuld, wo der Staat in 
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Fold es, Finanzwissenschaft.
	        
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