IV. Abschnitt. Die verschiedenen Arten der Staatsschulden.
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verschwindet, dagegen den Nachteil, daß die jährliche Last, die der
Staatskredit verursacht, größer ist und daß der Fall vorkommen
mag, daß der Staat diesen Verpflichtungen nur unter drückenden
Umständen zu entsprechen vermag, eventuell zur Aufnahme
drückender Schulden gezwungen ist. Namentlich bei ungünstiger
Lage des Staatskredites und des Geldverkehrs können Tilgungs-
anlehen einen starken Druck verursachen und große Opfer er
fordern. Das Tilgungsaniehen bindet den Staat überhaupt stärker.
Dem gegenüber sind Eentenanlehen Schulden, bei denen der Staat
sich hinsichtlich der Art und der Zeit der Rückzahlung nach keiner
Richtung hin bindet. Die Rückzahlung geschieht dann und derart,
wenn und wie der Staat es für sich als vorteilhaft erachtet. Hier
durch entgeht der Staat den Nachteilen, welche mit den Tilgungs
aniehen verbunden sind. Freilich wird bei etwas leichtfertiger
Führung der Finanzen diese Anlehensart leicht dahin führen, daß
die Tilgung überhaupt als überflüssig erachtet wird, was jedoch ein
großer Irrtum ist. Mit Rentenanlehen soll nur vermieden werden,
daß der Staat dann zur Tilgung gezwungen werde, wenn diese für
ihn sehr kostspielig ist, nicht aber, daß auch dann die Schulden
tilgung unterbleibe, wenn die günstige Lage des Staatshaushaltes
dies gestattet. Die gänzliche Unterlassung der Tilgung wir<J ja
endlich dahin führen, daß die neuere Inanspruchnahme des Staats
kredites unmöglich wird. Die Rentenschuld ist ganz besonders
dazu geeignet, als Anlagepapier, namentlich für die große Menge
der kleinen Sparer zu dienen, wodurch in den breiten Kreisen des
Volkes die Sparsamkeit und Kapitalbildung angeregt wird, daß sich
die Staatsschuld auf alle Angehörige des Staates ausdehnt und
demokratisiert wird, wodurch hinwieder das Interesse des Volkes
an der Beständigkeit und ruhigen Gestaltung der politischen Zu
stände erhöht wird. Namentlich in Staaten mit wachsendem Volks
reichtum bieten die Rentenanlehen den Vorteil des ständigen Zinsen
genusses. Vorteil der Rentenanlehen ist überdies die einfachere
und leichtere Schuldenverwaltung. Trotz dieser Vorteile hat die
Rentenschuld die Tilgungsaniehen nicht gänzlich verdrängt, ja in
den letzten Jahren vor dem Weltkriege war es wahrzunehmen, daß
die Staaten in gewissen Fällen den Tilgungsaniehen Vorzug boten.
Die Rentenschuld ist dem Gesagten gemäß und von Seite des
Staates in der Regel kündbar. Doch gibt es auch unkündbare
Rentenanlehen, namentlich dann, wenn die Schuld überhaupt
nicht auf ein bestimmtes Kapital lautet, sondern nur auf Zinszahlung;
übrigens kommt auch hier Kündbarkeit vor. Eine veraltete Form
der Rentenschuld ist die Leibrentenschuld, wo der Staat in
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Fold es, Finanzwissenschaft.