46 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget.
haushaltes zu provozieren. Und darum sind eigentlich auch alle
Palliative, die empfohlen werden, überflüssig. Man lasse nur das
Uhrwerk des parlamentarischen E-egierungssystems ungestört funk
tionieren.
Wbnn wir damit auch der Aufgabe überhoben wären, Labands
Theorien einer weiteren Prüfung zu unterwerfen, so wollen wir doch
bei deren hohen Bedeutung auch jene Einwendungen kurz darstellen,
die, unserer unmaßgeblichen Ansicht nach, gegen dieselben erhoben
werden können. So glauben wir vorerst Bedenken erheben zu müssen
gegen die Unterscheidung von formellen und materiellen Gesetzen.
Unserer Ansicht nach ist Gesetz Gesetz und jedes Gesetz muß auch
einen materiellen Inhalt haben, wenn derselbe auch nicht sofort in einer
festen Rechtsregel zutage liegt. In Ungarn wird die Anerkennung
der Nation großen politischen Persönlichkeiten gegenüber in Form
von Gesetzen ausgesprochen. So verewigte man in Gesetzen das
Andenken des großen Staatsmannes Franz Deäk, das Andenken der
Königin Elisabeth. So wird der Akt der Krönung im Gesetz auf
genommen. So wurde die Feier des tausendjährigen Bestehens des
ungarischen Reiches in einem Gesetzartikel inartikuliert. Diese
Gesetze fordern jedenfalls die Pietät und wer diese auffällig ver
letzt, dürfte auch der Strafe nicht entgehen. Wir glauben auch
noch folgendes bemerken zu müssen. Das Leben des Staates setzt
gewisse Kräfte und Institutionen voraus. Die staatsrechtlichen Ge
setze bilden den höchsten Staatswillen mit Bezug auf diese Kräfte
und Institutionen. Ein Teil der staatsrechtlichen Gesetze bezieht
sich auf die Wirkung der Staatskräfte. Das Budget ist jenes Gesetz,
welches zum Zwecke hat, jene finanziellen Kräfte zu messen, welche
in einem gewissen Zeitraum zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben
zur Verfügung stehen. Das Budget ist eines der die Funktionen
des Staates regulierenden Gesetze, gehört in die Reihe der
Funktionsgesetze, die gegenüber den Organisationsgesetzen als selb
ständige Gruppe betrachtet werden können. Ob das Budgetgesetz
Rechtssätze enthält, ist auch nicht so leicht zu entscheiden. Das
Staatsleben ist durch Rechtssätze geregelt und hinter den Zahlen
stecken Rechtssätze. Überdies enthalten die Budgetgesetze außer
dem Staatshaushaltsplan auch spezielle Verfügungen. In der Regel
muß das Budgetgesetz die Verfügung enthalten, daß zur Deckung der
Ausgaben der Regierung die durch spezielle Gesetze geregelten
Einnahmequellen überantwortet werden; ja diese Gesetze werden
im einzelnen angeführt. Oft geschieht es auch, daß speziell durch
Budgetgesetze neue Institutionen eingeführt, bestehende abgeändert
werden. Oft werden Institutionen also Ausgabetitel und Einnahme-