666 5. Buch. Der Staatskredit.
Italien
59,1
Proz.
Belgien (1908/9)
57,0
Dänemark (1908)
27,8
Elsaß-Lothringen (1912)
43,0
’’
Preußen (1912)
30,7
Deutschland (1912)
23,7
„ usw.
In England wurde überhaupt nur
ein Minimum (nach
diesen
Daten 0,22 für die siebziger Jahre) in Schuldverschreibungen
emittiert.
Von den deutschen Staaten haben das Staatsschuldbuch ein
geführt: Preußen, Sachsen, Württemberg, Baden, Bayern, Hessen,
Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Hamburg, Bremen, Lübeck, Elsaß-
Lothringen.
Das System des Staatsschuldenbuches haben bis zum Ausbruch
des Weltkrieges die meisten Staaten eingeführt ; eine Ausnahme
bilden Österreich, Ungarn, die Türkei, Rußland, Spanien.
IX. Abschnitt.
Das Kreditwesen der Selbstverwaltungskörper.
1. Das Kreditwesen der Selbstverwaltung und namentlich der
städtischen Kommunitäten hat in den letzten Jahren gleichfalls große
Ausdehnung gewonnen. Namentlich die Schulden der Großstädte
zeigen eine starke Tendenz in steigender Richtung im Interesse der
Befriedigung zahlreicher kultureller Zwecke und der Kommunali
sierung von Betrieben (sog. Kommunalsozialismus). In manchen
Kreisen findet diese Richtung in so entschiedener Weise Billigung,
daß die Kulturhöhe der Städte geradezu an der Höhe der Schulden
gemessen wird. Dem steht freilich wieder die große Angst vor
Überanspannung der Leistungsfähigkeit der Städte und die Furcht
vor einem Zusammenbruch der städtischen Finanzwirtschaft gegen
über. In manchen Staaten repräsentieren die Kommunalschulden
eine größere Summe als die Staatsschulden. So stieg in den Ver
einigten Staaten von Nordamerika die Kommunalschuld 1842—80
von 217,5 Millionen Dollar auf 822 Millionen, dagegen die Staats
schuld von 198,9 auf 234,4 Millionen Dollar. In Frankreich be
trug die Kommunalschuld 1862: 683,9 Millionen Franks, 1906: