Full text : Finanzwissenschaft

Sechstes  Buch.
Die  Verwaltung  des  Staatshaushaltes.

I.  Abschnitt.
Die  staatswirtschaftliche  Regierung.
1.  Es  gibt  wenige  staatliche  Aufgaben,  deren  Erfüllung  schwieriger ­
  ist  und  mehr  eigenartige,  hervorragende  Eigenschaften  erfordert,
als  die  Führung,  die  oberste  Leitung  der  Staatswirtschaft 1 ).  In
dem  mit  dieser  Aufgabe  betrauten  Individuum  muß  das  materielle
Interesse  des  Fiskus  gewissermaßen  personifiziert  sein  und  es  kann
nicht  getadelt  werden,  wenn  dieses  materielle  Interesse  bis  zu  einer  gewissen ­
  Rücksichtslosigkeit  sich  Geltung  zu  verschaffen  sucht.  Denn
den  Betreffenden  muß  die  Überzeugung  leiten,  daß  die  Störung  der
Befriedigung  der  Staatsbedürfnisse  das  Staatsleben  am  raschesten
zu  gefährden  vermag  und  Zweifel  hinsichtlich  dessen  Lebensfähigkeit ­
  hervorruft.  Diese  Funktion  ist  nicht  geeignet  zur  Erlangung
von  Volkstümlichkeit  im  gewöhnlichen  Sinne  des  Wortes.  „Der
Finanzminister,  sagte  der  englische  Finanzminister  Lowe,  ist  mit
einem  gewissen  Quantum  von  Übeln  beladen,  das  er  möglichst  gerecht ­
  verteilen  muß.“  Der  Finanzminister  muß  daher  mit  einer
gewissen  Hartherzigkeit  die  Interessen  des  Staates  den  Steuerträgern
gegenüber  vertreten,  jedoch  in  der  Weise,  daß  er  die  Härte  der
Gesetze  in  der  Praxis  mit  entsprechender  Billigkeit  mäßige.  Aber
wenn  dieses  Organ  einerseits  die  Exigentien  des  Staatslebens,  die
Bedingungen  der  Größe  des  Staates  kennen  und  gewissermaßen  den
selbständigen  Nerv  der  finanziellen  Interessen  des  Staates  vertreten
soll,  so  muß  er  andererseits  eine  so  hohe,  namentlich  staatswissen-|)
  Der  Finanzminister  sei  der  erste  Patriot,  sagte  schon  Mariana  (Contzen,
Geschichte  der  volkswirtschaftlichen  Literatur  im  Mittelalter.  8.  218).
            
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