Full text: Die handelspolitische Situation der Balkanstaaten gegenüber Österreich-Ungarn

I. 
Nach vergeblichen Versuchen in den Jahren 1884, 1888 
und 1892 war es endlich im Jahre 1897 gelungen, den ersten 
serbisch-bulgarischen Handelsvertrag zustande zu bringen. 
In diesem Vertrage vereinbarten Bulgarien und Serbien, 
ohne daß es von einer dritten Macht beanstandet wurde, 
eine versteckte wechselseitige Vorzugsbehandlung 
ihrer Waren. Es wurde eine vierzig Kilometer breite Grenz 
zone festgesetzt, innerhalb deren der Handelsverkehr 
namentlich mit Kohlen, Brennholz, Erzen und Bau 
materialien von allen Zollabgaben und inneren Verbrauchs 
steuern befreit war. Zahlreichen anderen Waren, wie Wein, 
Bier, Branntwein, Mehl, Schweinen, Schafen, Ziegen, Fleisch, 
Käse, Butter, Früchten, Seiler- und Strickwaren, groben 
Wollstoffen, Teppichen, Besatzschnüren wurden Zollermäs- 
sigungen zugestanden, wofern sie aus bestimmten, 
nicht bloß der Grenzzone angehörenden Gegenden stammten. 
Wie alle anderen Handelsverträge Bulgariens lief der 
serbisch-bulgarische Vertrag Ende 1904 ab; doch wurde er 
gleich den übrigen Verträgen zunächst bis zum 1./14. Sep 
tember 1905 und darauf bis zum 1./14. Januar 1906 ver 
längert. 
Im Frühjahr 1905 trug das bulgarische Kabinett Petkoff 
dem Professor Boeff von der Universität Sofia und dem 
Direktor Germanoff vom Statistischen Bureau in Sofia auf, 
mit Serbien einen Handelsvertrag, wenn möglich eine Zoll 
union, zu vereinbaren. 
Nach längeren Verhandlungen, in deren Verlauf das 
serbische Ministerium Pasic einem Ministerium Stojanovic
	        
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