I.
Nach vergeblichen Versuchen in den Jahren 1884, 1888
und 1892 war es endlich im Jahre 1897 gelungen, den ersten
serbisch-bulgarischen Handelsvertrag zustande zu bringen.
In diesem Vertrage vereinbarten Bulgarien und Serbien,
ohne daß es von einer dritten Macht beanstandet wurde,
eine versteckte wechselseitige Vorzugsbehandlung
ihrer Waren. Es wurde eine vierzig Kilometer breite Grenz
zone festgesetzt, innerhalb deren der Handelsverkehr
namentlich mit Kohlen, Brennholz, Erzen und Bau
materialien von allen Zollabgaben und inneren Verbrauchs
steuern befreit war. Zahlreichen anderen Waren, wie Wein,
Bier, Branntwein, Mehl, Schweinen, Schafen, Ziegen, Fleisch,
Käse, Butter, Früchten, Seiler- und Strickwaren, groben
Wollstoffen, Teppichen, Besatzschnüren wurden Zollermäs-
sigungen zugestanden, wofern sie aus bestimmten,
nicht bloß der Grenzzone angehörenden Gegenden stammten.
Wie alle anderen Handelsverträge Bulgariens lief der
serbisch-bulgarische Vertrag Ende 1904 ab; doch wurde er
gleich den übrigen Verträgen zunächst bis zum 1./14. Sep
tember 1905 und darauf bis zum 1./14. Januar 1906 ver
längert.
Im Frühjahr 1905 trug das bulgarische Kabinett Petkoff
dem Professor Boeff von der Universität Sofia und dem
Direktor Germanoff vom Statistischen Bureau in Sofia auf,
mit Serbien einen Handelsvertrag, wenn möglich eine Zoll
union, zu vereinbaren.
Nach längeren Verhandlungen, in deren Verlauf das
serbische Ministerium Pasic einem Ministerium Stojanovic