IX. Rechtsauskunftsstelle.
D ie Rechtsauskunftsstelle erteilt Auskunft in allen Fragen des
bürgerlichen und des öffentlichen Rechts, namentlich des Steuer-
und Versicherungswesens. Sie gewährt Unterstützung bei Ab
fassung von Eingaben und Beschwerden, sowie bei Einlegung von
Rechtsmitteln. Sprechstunde findet wöchentlich zweimal
statt bei steigender Benutzung. Die Auskünfte
erteilt ein juristisch gebildeter
Beamter des Hauses.
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