fullscreen: Die englische Agrarenquete von 1913

Vierter Teil 
Ländliches Steuerwesen. 
Äie Probleme des städtischen und des ländlichen Steuermesens sind 
so eng miteinander verwebt, daß das eine ohne das andere sich schwer 
behandeln läßt; hier gilt es nur zu betonen, welch wichtigen Platz die 
Reform des ländlichen Steuerwesens in der gesamten Landreform ein 
nimmt. 
Wir können also nicht eingehen auf die relative Belastung von 
Stadt und Land und das mögliche Einvernehmen zwischen Staats 
und Gemeindefinanzen, welches jetzt vom Dsxartrnsntal Committee 
on Local Taxation behandelt wird; ebensowenig können wir auf die 
Fragen der Verteilung der Steuer eingehen. 
Viele Farmer klagen, daß sie ihren Grund und Boden, der doch 
ihr Rohmaterial sei, versteuern müssen, während Händler und Fabri 
kanten nicht auf derselben Basis besteuert würden. 
Die notwendigste Änderung zum Besten der Allgemeinheit märe, die 
jenigen Steuern zu verringern, die das Kapital von der Anwendung 
in der Landwirtschaft abhalten. So würde die Entlastung der Neu 
bauten und anderer Kapitalsinvestierungen von Steuern die Rührigkeit 
der Landwirte anfeuern, Pächtern und Arbeitern neue Beschäftigung 
geben und dazu beitragen, den Wohlstand auf dem Lande zu fördern. 
Als der Herzog von Bedford in Woburn einen Versuchs-Obstgarten 
anlegte, erschien sehr bald der Steuereinnehmer auf der Bildfläche und 
verkündete ihm, auf seine Melioration hinweisend (d. h. auf eine Kap.ital- 
investition, die gemacht war, ohne jahrelang irgendwelche Chancen auf 
Erträge zu bieten), daß er dafür die Steuern verdreifachen müsse. 
Das heutige Gesetz betreffs Aufforstungen basiert auf dem Steuer 
gesetz von 1874. Danach wird das so in Benutzung genommene Land 
nur nach seinem ursprünglichen, unverbesserten Zustand besteuert. Zweck 
war die Förderung der Bewaldung. Profitiert haben jedoch meist die
	        
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