Contents: Frédéric Le Play in seiner Bedeutung für die Entwicklung der sozialwissenschaftlichen Methode

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des kleinbäuerlichen Besitzes und dem ungeteilten Genuß der Ge 
meingüter. Dieser Kleinbesitz entspricht gewöhnlich einer Fläche, 
die wenigstens für den Unterhalt eines Gespannes für Pflug und 
IWagen genügt. Das Verfahren sichert nicht nur die „reiche Aus- 
Vwanderung“, d. i. das beste Auswanderungs-System in schon be- 
: völkerten Ländern; sie hat auch alle die glücklichen Folgen, die sich 
| anderswo unter ähnlichen Bedingungen zeigen. Bei diesem System 
verhütet tatsächlich der kleine Besitz das Eindringen des Pauperismus, 
auch wenn die Sorge für die Zukunft keine allgemeine Tugend ist, und 
hält die Familienbande aufrecht, indem er den Eltern eine anständige 
Lage bietet; er vermehrt die Pferde und das Vieh und bietet hier 
durch Mittel für die Verteidigung des Landes, die im Gegensatz 
dazu in den Gegenden abnehmen, wo der Besitz fortwährend zer 
stückelt wird. 
Die Gewohnheiten, die die ungeteilte Übertragung des Grund 
besitzes sichern, haben eine große Macht. In Dänemark besonders 
und bei den Ackerbauvölkern an der Nordsee zwischen diesem 
Königreich und den Niederlanden hat das Gesetz ausdrücklich die 
Grundbesitzverteilung bestimmt, so daß sie zur Ernährung einer 
bestimmten Anzahl Zugtiere genügen müssen. Es ist den Besitzern 
nicht erlaubt, zu teilen, was so vereinigt ist. Nach ähnlichen Regeln 
hat man in Schweden die landwirtschaftlichen Einheiten — genannt 
: „Himmans“ — geregelt. Diese Einheiten sind außerdem im öffent- 
; liehen Interesse begrenzt durch die Pflicht, eine große Anzahl von 
5 1 Soldaten der Landarmee „Indelta“ oder Matrosen der Kriegsmarine 
zu unterhalten. In diesen beiden skandinavischen Staaten hat also 
der Gesetzgeber, besonders hinsichtlich der großen Güter geglaubt, 
„in seiner Sorge vor Teilung des Bodens, der das nationale Interesse 
am besten schützt, nicht allein auf den Familiensinn und die indi 
viduelle Initiative vertrauen zu dürfen. 
Die unversehrte Erhaltung der Anerberschaft lebt so vollständig 
in dem Geist der Bevölkerung, daß man oft, z. B. in Hessen und 
Nassau, den Willen der Natur sich dieser nationalen Anschauung 
-anterordnen sieht. Die jungen Leute beiderlei Geschlechts, die nicht 
genug Energie haben, um den Mühen und Zufällen der Auswande 
rung zu trotzen, verharren gern in der Ehelosigkeit. Sie verzichten auf 
ihr Erbteil und leben in Gemeinschaft zusammen mit dem Familien- 
i sproß, der am fähigsten ist, dem anderen als Führer zu dienen und 
lie Bewirtschaftung des väterlichen Gutes zu leiten. Dieselben Ge 
wohnheiten finden sich im westlichen Frankreich, besonders bei den
	        
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