Full text: Großbank und Staat

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denn über eigene verfügenden Kapitalmächte. Es bilden 
sich verschiedene Kapital ansammelnde Organisationen 
heraus, die mit den Kapitalien anderer wirtschaften, un 
abhängig von dem Willen der eigentlichen Kapitalbe 
sitzer. 1 ) Durch diese Kapitalansammlungen wird die 
•Volkswirtschaft mehr und mehr in wenigen großen Kapi 
talzusammenfassungen konzentriert, deren Tätigkeit im 
Gegensatz zum einzelnen Kapitalbesitzer sich in der Öffent 
lichkeit abspielt, sie zur Offenlegung ihrer Betriebsergeb 
nisse zwingt. Die beiden größten Kapitalmächte sind 
Staat und Großbank. Bei beiden besteht die Eigentüm 
lichkeit, daß sie weitaus mehr fremdes als eigenes Kapital 
zum Wirtschaften verwenden. Gleichzeitig ist bei beiden 
aber die Art der Heranziehung des Kapitals ein unter 
scheidendes Merkmal, aus der sich wichtige gegenseitige 
Beziehungen ergeben. 
Das Kapital als sachliche Verfügungsmacht erlangt 
bei beiden noch eine größere Bedeutung; es wird zu 
einem Machtfaktor. Das privatwirtschaftliche, das rein 
ökonomische, auf Gewinnerzielung gerichtete Prinzip tritt 
zurück gegenüber dem volkswirtschaftlichen und wirt 
schaftspolitischen Gesichtspunkt, aus dem sich der poli 
tische entwickelt, da auch das Kapital und das Wirtschaf 
ten mit dem Kapital in der Politik eine immer größere 
Rolle spielt. Die Großbank, deren Wirken und Einfluß 
sich auf die ganze Volkswirtschaft erstreckt, wird einer 
seits dazu gedrängt, steigend das Wohl der Gesamtheit 
im Auge zu behalten, sie wird aber auch notwendig in 
die wirtschaftspolitischen Kämpfe der Gesamtheit mit 
hineingezogen. 
Die wachsende Bedeutung und Macht des Kapitals 
hat auch den Kampf um das Kapital gebracht. Großunter 
nehmertum, Großbank und Staat ringen um den Besitz 
des Kapitals, wenn sie auch in vielen Fällen scheinbar 
einig miteinander gehen. Dieser Kampf stellt sich auch 
i) Schmoller, Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschafts 
lehre II. Teil S. 186 spricht deshalb von einer tatsächlichen Kapital 
verteilung, hinter der die Verteilung zu Eigentum steht.
	        
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