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denn über eigene verfügenden Kapitalmächte. Es bilden
sich verschiedene Kapital ansammelnde Organisationen
heraus, die mit den Kapitalien anderer wirtschaften, un
abhängig von dem Willen der eigentlichen Kapitalbe
sitzer. 1 ) Durch diese Kapitalansammlungen wird die
•Volkswirtschaft mehr und mehr in wenigen großen Kapi
talzusammenfassungen konzentriert, deren Tätigkeit im
Gegensatz zum einzelnen Kapitalbesitzer sich in der Öffent
lichkeit abspielt, sie zur Offenlegung ihrer Betriebsergeb
nisse zwingt. Die beiden größten Kapitalmächte sind
Staat und Großbank. Bei beiden besteht die Eigentüm
lichkeit, daß sie weitaus mehr fremdes als eigenes Kapital
zum Wirtschaften verwenden. Gleichzeitig ist bei beiden
aber die Art der Heranziehung des Kapitals ein unter
scheidendes Merkmal, aus der sich wichtige gegenseitige
Beziehungen ergeben.
Das Kapital als sachliche Verfügungsmacht erlangt
bei beiden noch eine größere Bedeutung; es wird zu
einem Machtfaktor. Das privatwirtschaftliche, das rein
ökonomische, auf Gewinnerzielung gerichtete Prinzip tritt
zurück gegenüber dem volkswirtschaftlichen und wirt
schaftspolitischen Gesichtspunkt, aus dem sich der poli
tische entwickelt, da auch das Kapital und das Wirtschaf
ten mit dem Kapital in der Politik eine immer größere
Rolle spielt. Die Großbank, deren Wirken und Einfluß
sich auf die ganze Volkswirtschaft erstreckt, wird einer
seits dazu gedrängt, steigend das Wohl der Gesamtheit
im Auge zu behalten, sie wird aber auch notwendig in
die wirtschaftspolitischen Kämpfe der Gesamtheit mit
hineingezogen.
Die wachsende Bedeutung und Macht des Kapitals
hat auch den Kampf um das Kapital gebracht. Großunter
nehmertum, Großbank und Staat ringen um den Besitz
des Kapitals, wenn sie auch in vielen Fällen scheinbar
einig miteinander gehen. Dieser Kampf stellt sich auch
i) Schmoller, Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschafts
lehre II. Teil S. 186 spricht deshalb von einer tatsächlichen Kapital
verteilung, hinter der die Verteilung zu Eigentum steht.