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fiecientonrtifl erst ungefähr 1600 Quadratkilometer im Abbau
stehen. Es werden von unten nach oben drei flözführende
Hauptschichten des Steinkohlengebirges unterschieden:
1) die Ostrauer Schichten oder Randgruppe mit zirka
65 m bauwürdiger Steinkohle,
2) die Sattelflözgruppe mit 30 m bauwürdiger Kohle,
3) die Orzesche- oder Karwiner Schichten oder Mulden
gruppe mit zirka 68 in bauwürdiger Steinkohle.
Die bedeutendste der drei Gruppen, die Sattelflözgruppe
im nördlichen Teil des Steinkohlenbeckens, trögt ihren Namen
daher, daß durch starke Sattelbildung das Kohlengebirge er
heblich gehoben ist und teilweise sogar zu Tage tritt oder durch
nur schwache Ablagerungen jüngerer Schichten bedeckt ist.
Der Abbau dieser Flözgruppen macht zum überwiegenden
Teil den heutigen oberschlestschen Steinkohlenbergbau aus,
während die Orzesche- oder Karwiner Schichten im südlichen
Bezirk bisher noch wenig in Förderung stehen.
Die oberschlesische Steinkohle tritt im Gegensatz zu den
anderen deutschen Steinkohlenvorkommen in ungewöhnlicher
Mächtigkeit auf. Während im Ruhrbezirk die Kohlenflöze
eine durchschnittliche Mächtigkeit von 0,50 bis 1,00 m be
sitzen und größte Mächtigkeit nur zirka 2,50 in beträgt,
das Saarkohlenbecken ähnliche Verhältnisse aufweist, und man
im niederschlefischen Becken Flöze von höchstens 4,00 in
Mächtigkeit baut, ist der oberschlefische Bergmann an Flöze von
3,00 nr bis 8,00 in gewöhnt, deren er eine ganze An
zahl besitzt, sogar einige Vorkommen mit 18,00 in Mächtig
keit. Damit steht Oberschlesien unter den bisher erforschten
Vorkommen der Welt an erster Stelle. Allerdings ist dies
nicht ohne weiteres ein Vorzug zu nennen, da sich mit steigen
der Flözmächtigkeit Abbauschwierigkeiten einstellen. Zunächst
sind bei den durch den Abbau entstehenden Hohlräumen außer
ordentliche Sicherheitsvorrichtungen im Betriebe erforderlich,
da sonst die Gefahr des Zubruchegehens der Hangenden Schichten
mit wachsenden Hohlräumen steigt. Es müssen besonders starke
Sicherheitspfeiler, d. h. Kohlenmassen, die nicht abgebaut wer
den dürfen, also einen wirtschaftlichen Verlust an bauwürdiger
Steinkohle darstellen, stehen bleiben. So ist denn auch der