Full text : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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für  die  Klafter,  während  der  Holzpreis  in  Rottenmünster  auf  6,30  fl,  zu  stehen
kam.  Beide  Salinen,  die  im  Etat  die  gemeinsame  Bezeichnung  „Wilheliushall"
führten,  waren  nach  dem  Finanz-Etat  von  1827  mit  470  000  fl.  Passivschnld
belastet.  Eine  Summe,  die  im  Laufe  der  Zeit,  wie  an  anderer  Stelle  bemerkt,
amortisiert  wurde 1 ).
Für  die  im  Finanz-Etat  1827  vorgesehene  Produktion  von  72  000  Ztr.
Kochsalz,  12  000  Ztr.  Viehsalz  und  4000  Simri  Hallbvzig  waren  die  Produktionskosten ­
  etatsmäßig  im  folgenden  Umfange  angesetzt

Produktionskosten.

Betrag,

Solenförderung

7  001,00  fl.

Brennmaterial

80  572,15  „

Löhne  der  Sieder

7  877,00  „

10  589  Fässer

18  236,15  „

Führ-  und  Tagelöhne

1466,40  „

Straßenbau

4  208,20  „

Löhne  der  Werkleute

2  329,00  „

Materialien

2  435,00  „

Für  Polizeizwecke

852,20  „

Insgesamt:  69  977,50  fl.

Die  gesamten  Anlagen  der  Saline  waren  von  dem  Salinen-Baumeister
Stock,  der  auf  diesem  Gebiete  eine  große  Erfahrung  besaß,  geschaffen  worden
Der  für  die  Gebäude  der  Saline  Schwenningen  zu  leistende  Brandschadensbeitrag ­
  betrug  32,30  fl,,  während  sich  der  Betrag  für  Rottenmünster  nur  auf
10,38  fl,  stellte.
Da  die  auf  der  Saline  Schwenningen  erzeugte  Sälzmenge  ihren  Weg  ausschließlich ­
  nach  Schaffhausen  zur  Weiterbeförderung  in  die  Schweiz  nahm,  so
ergab  sich  hier,  wäre  dieselbe  Salzmenge  von  Rottenmünster  aus  verladen  wor
den,  ein  höherer  Transportpreis  von  31  kr,  für  das  Faß,  An  baulichen  Veränderungen ­
  sah  der  Finanz-Etat  des  Jahres  1827  unter  anderem  die  Versetzung
der  Siedehüttc  von  der  Hülben  auf  die  Saline  vor,  für  welche  Arbeit  260  fl.
ausgeworfen  wurden,  ferner  war  eine  Hürdentrocknung  in  einem  Siedehaus  mit
448  fl,  Kosten  zu  erbauen.  Für  die  Entwässerung  des  Torffeldes  bei  Schwenningen ­
  hatte  man  500  fl,  ausgesetzt.
Im  Anschluß  hieran  seien  auch  einige  Mitteilungen  über  die  Verwaltung
der  Saline  Schwenningen  gegeben,  soweit  sich  diese  nach  der  Dienst-Instruktion
vom  23.  Januar  1833  regelte  b).  An  der  Spitze  der  Saline  stand  ein  Salinen-Jnspektor,
  der  dem  Salinen-Verwalter  in  Rottenmünster  dienstlich  untergeordnet
war.  Letzterer  hatte  den  Betrieb  in  Schwenningen  häufig  zu  kontrollieren.  Der
Salinen-Verwalter  war  weiter  verpflichtet,  den  monatlich  stattfindenden  Zahltagen ­
  des  Salinen-Kassicrers  in  Schwenningen  persönlich  beizuwohnen.  Im  übri
gen  regelte  sich  die  Verwaltung  nach  der  an  anderer  Stelle  besprochenen  Dienst-Instruktion
  vom  23.  Jan.  1833,
Die  Saline  Schwenningen,  welche  von  der  Württembergischen  Regierung
hauptsächlich  mit  Rücksicht  auf  den  in  den  1820er  Jähren  bedeutenden  Salz-1)

  Verhandlungen  d.  württ,  Kammer  d.  Abg,,  Jahr  1827,  II.  Beilagen-Heft
S,  89  u,  101.
2)  Verhandlungen  d,  württ,  Kammer  d.  Abg,,  Jahrg,  1827.  II.  Veilaa,-Heft,
Seite  102,
3)  Repscher,  Sammlung  der  württ,  Gesetze,  Tübingen  1848,  Band  16,  ll,  Abteilung, ­
  S,  684,
            
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