Contents : Grundlinien unserer Handelspolitik

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i  im  eigenen  Lande  bedroht.  Das  Deutsche  Reich  und
i  ch  setzten  sich  denn  auch  1879,  bzw.  1881  durch  die  Einführung
wirtschaftlichen  Schutzzöllen  kraftvoll  zur  Wehre,
chiele  folgte  1882  Oesterreich-Ungarn.
cach"  von  1873  hatte  nicht  nur  in  Industrie  und  Gewerbe,  Handel
fürchterliche  Schäden  angerichtet,  in  seinem  Gefolge  wurde  mau
uithaltbare  Lage  der  österreichischen  Laudf
  t  aufmerksam.
jn  nach  der  1848  er  Revolution  der  österreichischen  Landwirt-.ene
  Verfassung  gab,  da  befreite  man  sie  zwar  von  vielen  bisher
iden  Obliegenheiten  und  Bindungen,  versäumte  aber,  in  dem  poli-»einander
  dieser  Jahre,  die  neue  Agrarverfassung  auch  innerlich,
durch  Kommassatiouen,  durch  die  Regelung  der
t  e  n  f  r  a  g  e  usw.  auszubauen.  In  sich  selbst  schwach  sollte  nun
Ischastliche  Betrieb  des  österreichischen  Bauern  nicht  bloß  die
uit  Ungarn,  Rußland,  den  Balkanstaaten  und  Rumänien  im  Osten
d  Westen  her  drohenden  erdrückenden  Uebermacht  Amerikas  ausa
  derselben  Zeit  mußte  der  landwirtschaftliche  Betrieb  allmählich
in  Naturalwirtschaft  zu  der  modernen  Geldwirtschaft  übergehen.
Mengen  Aufgaben  drängten  sich  zusammen.  Wenn  schoit  die  Jnihrer
  Kapitalmacht  und  ihren  zahlreichen  Anpassungsfähigkeiten
hkeiteu  Schutz  vor,  der  auswärtigen  Konkurrenz  verlangte,  so  ist
denselben  Schutz  die  Landwirtschaft  in  noch  viel  höherem  Maße
-chen  das  volle  Recht  hatte.
;emeinsame  Interesse  am  Schutzzoll  führte
rft  und  Industrie  zusammen  und  fand  im  Zolltarif  von  1882
in  der  Tarif-Novelle  des  Jahres  1883  seinen  Ausdruck,
ginn  der  neunziger  Jahre  trat  die  Idee  eines  mittelschen
  Zollbuudes  stärker  in  Erscheinung,  welcher  die
s  Dreibundes  und  ihre  wirtschaftlichen  Trabanten-Staaten  vor
"acht  der  immer  gewaltiger  erstarkenden  Weltreiche  Englands,  Verraten, ­
  Rußlands,  schützen  sollte.  Kam  es  auch  nicht  zu  einer  Union,
lerhin  zu  einer  gewissen  Annäherung  in  den  Zollsätzen.  In  diesem
iden  die  zu  Beginn  der  neunziger  Jahre  von  uns  abgeschlossenen
rüge.  Man  könnte  schwerlich  den  Beweis  erbringen,  daß  diese
rüge  unserer  Monarchie  übermäßige  Vorteile  gebracht  hätten.  So
t  nach  Ablauf  derselben  die  Staaten  des  Dreibundes  wieder  ihre
'ge,  wenngleich  sie  bemüht  sind,  die  politische  Freundschaft,  so  gut
i  im  Wirtschaftsleben  zur  Geltung  zu  bringen.  Am.13.  Februar  1906
Oesterreich-Ungarn  ein  neuer  Zolltarif  zur  Geltung,  den  wir  im
arz  charakterisieren.

gegenwärtige  Zollgesetzgebung  unserer  Monarchie.
ollpolitik  Österreich-Ungarns  findet  Ausdruck  iu  einem  Z  o  l  l  -
e  tz,  dem  ein  allgemeiner  (autonomer)  Zolltarif  ange-
            
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