Full text : Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

Nichthypothekengläubiger  in  Anspruch  genommen.  Ausnahmen ­
  kamen  nur  vor  bei  Unkenntnis  oder  Ueberrumpelung
  der  Schuldner."
41.  Leipzig:  Sparkassendirektor  und  Zwangsverwalter
B.  schreibt:
„Nach  sorgfältiger  Durchsicht  meiner  Zwangsverwaltungsakten ­
  teile  ich  Ihnen  mit,  daß  ich  56  Verwaltungen
geführt  habe.  Es  lagen  dabei  in  41  (gleich  73,2  Proz.)
Fällen  Verfügungen  über  die  Mieten  vor.
Bemerkt  sei  noch,  daß  in  4  von  den  16  Fällen,  wo  weder
Pfändung  noch  Abtretung  vorlag,  nach  kurzer  Zeit  das
Verfahren  wieder  aufgehoben  worden  ist,  so  daß  man  mit
Recht  (meines  Erachtens)  bei  der  Zusammenstellung  diese
nicht  mit  aufzuführen  brauchtei  gewissenhafterweise  habe
ich  es  aber  getan.
In  letzteren:  Falle  würde  sich  vorerwähnter  Prozentsatz
wesentlich,  und  zwar  auf  80,3  erhöhen."
42.  Leipzig:  Zwangsvcrwalter  G.  schreibt:
„Bei  den  von  mir  geführten  Zwangsverwaltungen  sind
in  wenigstens  50  Proz.  aller  Fälle  die  Mieten  abgetreten
oder  gepfändet.  Eine  genaue  Statistik  kann  ich  Ihnen  zu
meinem  Bedauern  deshalb  nicht  geben,  weil  die  Situation
von  Jahr  zu  Jahr  wenigstens  in  den  mir  vorgelegten  Fällen
schwankt.  Ich  glaube  aber  sagen  zu  können,  daß  der  an-  >
genommene  Prozentsatz  das  Mindestmaß  für  alle  Fälle  ist,
in  denen  Pfändungen  oder  Mietzinsabtretungen  Vorlagen."
43.  Licgnitz:  Zwangsverwaltcr  H.  schreibt:
„Daß  Mietsp  f  ändung  e  n  von  seiten  dritter,
nicht  zu  den  Hypothekengläubigern  gehörender  Gläubiger
auch  hier  sehr  o  f  t  v  o  r  k  o  m  m  e  n  ,  i  st  T  a  t  s  a  ch  e,  und
man  kann  es,  solange  die  Gesetzgebung  es  nicht  hindert,
keinem  Gläubiger  verargen,  wenn  er  auf  diesem  verhältnismäßig
  bequemeren  Wege,  bei  dem  er  auch  außerdem  im
Konkursfalle  viel  weniger  mit  der  Gefahr  einer  Anfechtung
zu  rechnen  hat,  zu  seinem  Gelde  zu  kommen  versucht."
44.  Magdeburg:  Vereidigter  Gerichts.  Zwangsverwalter ­
  W.  schreibt:
„Ich  habe  iin  Jahre  1912  22  Zwangsverwaltungen
geführt.  Verfügungen  über  die  Mieten  lagen  i»
18  Fällen,  vor."
45.  Magdeburg:  Vereidigter  Zwangsverwalter  Sch.
schreibt:
„Ich  bin  seit  ungefähr  15  Jahren  hier  als  Zwangsverwalter ­
  tätig.  Während  dieser  Zeit  habe  ich  feststellen  müssen,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.