Full text : Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

verfügt  und  Mar  zum  Teil  von  Anverwandten  des  Gemeinschuldners, ­
  Im  einzelnen  waren  bei  5  Grundstücken
die  Mieten  zediert,  bei  6  Grundstücken  der  Nießbrauch  eingetragen ­
  und  bei  1  Grundstück  die  Mieten  gepfändet."
Nach  Drucklegung  der  Eingabe  liefen  noch  folgende  Zuschriften ­
  ein:
Zwickau.  Vizelokalrichter  O.  Zwickau  schreibt:
„Ich  kann  Ihnen  voll  bestätigen,  daß  bei  der  größten
Anzahl  der  Zwangsverwaltungen  Pfändungen  der  Mietzinsen ­
  vorliegen  und  dadurch  die  Hypothekengläubiger  auf
das  Empfindlichste  geschädigt  werden.
Noch  härter  ist  es  aber,  daß  eine  Mietzinspfändung
trotz  der  Beschlagnahme  des  Grundstücks  durch  Zwangsverwaltung, ­
  nach  Ablauf  der  in  8  1124  des  BGB.  gedachten
zwei  Vierteljahre,  nach  erfolgter  Zwangsversteigerung  des
Grundstücks  dem  Ersteher  gegenüber  wieder  aufleben  kann."
Braunschweig.  Justizrat  H.  schreibt:
„Mir  ist  im  allgemeinen  Wohl  bekannt,  daß  in  den
meisten  Fällen  zur  Zeit  der  Beschlagnahme  die  Mieten  abgetreten ­
  oder  gepfändet  sind."
            
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