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haben, gelingen. Nachdem die Theorie bereits längst und immer
wieder anerkannt hatte 1 ), daß dem Reich auch der Zugriff zu
den direkten Reichssteuern unbedingt offen stehe, machte die
Praxis von dieser Verfügungsfreiheit Gebrauch. Wie das geschah
und welche Bedeutung dieser Wendung in der Reichsfinanz-
politik beizumessen ist, das wird im folgenden zu zeigen sein.
II.
Bedarfsbereclmuiig und Deckungsvorscliläge.
Finanzreformen sind seit langem eine ständige Sorge der
europäischen Großmächte. Die Wurzel dieser Sorge ist der bei
spiellos wachsende Rüstungsaufwand. Nach Schwarz verausgabten
für Heer und Flotte einschließlich Pensionen 2 ):
t
Deutsch
land
England Frankreich Österr.-
Ungarn
in Milliarden Mark
Italien
Rußland
1881/1890
5,6
5,9
8,3
2,7
3,3
5,5
)
1891/1900
7,9
8,3
8,5
3,3
3,2
8,0
1901/1910
11,7
16,7
10,1
4,5
3,8
16,8
Insgesamt
1881/1910
25,2
30,9
26,9
10,5
10,3
30,3
Insgesamt gaben
somit
die sechs
Großmächte in
den an-
geführten drei Jahrzehnten 31,3, 39,2 und 1901/1910 sogar 63,6 Mil
liarden M. für Heer und Flotte aus. Es gibt kein Finanzwesen,
dessen natürliches Einnahmewachstum der gewaltigen Steigerung
der Rüstungslasten, die das erste Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts
gegenüber den beiden vorangegangenen Dezennien kennzeichnet, ge
recht geworden wäre. In allen Großstaaten begegnen uns daher
seit 1900 auch fortgesetzt größere und kleinere Finanzreform
versuche. So hat Frankreich nacheinander seine Getränke- und
Verkehrssteuern, insbesondere die Erbschaftssteuer, in dieser Zeit
b So jüngst noch Zwiedineck von Südenhorst in der Festschrift der
Rundschau für den deutschen Juristenstand, 1913, S. 302. In diesem Zu
sammenhang mag eine „neue Theorie“ erwähnt werden, mit der Freiherr von
Zedlitz und Neukirch die direkten Steuern für die Einzelstaaten zu retten ver
sucht. Er schreibt im „Tag“ v. 28. II. 13: „Die direkten Steuern sind zwar
verfassungsrechtlich kein Reservatrecht der Bundesstaaten, aber es darf als
stillschweigende Voraussetzung für die Abtretung eines Teils ihrer Souveräni
tätsrechte an das Reich angesehen werden, daß ihnen die direkten Steuern
verbleiben“.
a ) Vergl. „Tag“ vom 12. März 1912.