Full text : Grundzüge des positiven Völkerrechts

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1914—1920.

der  beispiellosen  Leistungen  des  deutschen  Volkes  und  seiner  Verbündeten ­
  mit  der  Niederlage  der  Zentralmächte  geendet.  _  Die  Ergebnisse ­
  des  Krieges,  zu  denen  auch  die  Entstehuiig  einer  großen  Reihe
von  Neustaaten  zu  rechnen  ist,  finden  sich  niedergelegt  in  den  Friedens-Verträgen
  von  Versailles  vom  28.  Juni  1919  mit  Deutschland,  von
St  Germain  vom  10.  September  1919  mit  Österreich,  von  Nemlly
vom  27.  November  1919  mit  Bulgarien,  von  Trianon  vom  4.  Juni
1920  mit  Ungarn  und  von  Sevres  vorn  10.  August  1920  mit  der  dürfet.
Alle  Verträge  enthalten  beträchtliche  Gebietsverluste  für  die  Zentralmächte,
  zum  Teil  zu  Gunsten  der  neuentstandenen  und  anerkannten
Staaten  Polen,  Serbo-Kroatien  =  Slowenien  und  der  Tschecho-Slowakei.
  So  verliert  Deutschland  insbesondere  Nordschleswig  an
Dänemark,  Eupen  und  Malmedy  an  Belgien,  Elsaß-Lothringen  nit
Frankreich,  Teile  Westpreußens  und  Posen  an  Polen,  das  Hultschiner
Ländchen  an  die  Tschecho-Slowakei,  Memel  zur  Verfügung  unserer
Hauptgegner  an  einen  noch  unbestimmten  Staat.  Aus  Danzig  wird
ein  Freistaat  unter  polnischem  Protektorat  unter  dem  Schutz  des
Völkerbundes  gebildet.  Über  Oberschlesien  soll  noch  Volksabstimmung
stattfinden.  Österreich,  zum  Kleinstaat  herabgedrückt,  verliert  das  südlich ­
  des  Brenners  gelegene  Tirol,  Görz  und  Triest  an  Italien,  Dalmatien ­
  Kroatien,  Slawonien  an  Serbien,  Böhmen  an  die  ^schecho-Slowakei
  und  erwirbt  dafür  lediglich  Westungarn  vom  Madjarcnreich,
  das  gleichfalls  durch  große  Verluste  an  seine  Nachbarn  Serbien,
Tschecho-Slowakei  und  Rumänien  zum  Staat  zweiten  Ranges  degradiert ­
  wird.  Die  Türkei  wird  völlig  aus  Europa  verdrängt.  Durch
Art  37  des  Friedens  von  Sövres  werden  die  Meerengen  im  Krieg
wie  im  Frieden  den  Handels-  und  Kriegsschiffen  aller  Staaten  geöffnet ­
  und  kriegerischen  Unternehmungen  entzogen.  Eme  besondere
Meerengen-Kommission  wird  eingesetzt,  in  der  von  den  ehemaligen
Kriegsgegnern  Bulgarien  und  die  Türkei  vertreten  sind.  Turkestan
wird  autonom.  Für  Smyrna  ist  der  Erwerb  durch  Griechenland  ins
Auge  gefaßt,  Armenien  wird  unabhängig,  desgleichen  Syrien,  Mesopotamien, ­
  über  deren  endgültiges  Schicksal  noch  beschlossen  werden  soll.
Unabhängig  wird  Hedschas  sowie  Ägypten,  über  das  das  englische
Protektorat  Anerkennung  findet.  Der  Erwerb  Cyperns  wird  endgültig ­
  anerkannt.  m  ,  „  -
In  völkerrechtlicher  Hinsicht  verdienen  aus  den  Vertragen  außer
mit  Deutschland  Hervorhebung  der  Schutz  nationaler  Minderheiten,
            
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