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Bheinanliafen.
regierung und dem Stadtrat die Vereinbarung über Anlage
und Betrieb eines Industriehafens am Bloßhafen zu Mann
heim abgeschlossen, und am 26. März des gleichen Jahres
die Vorlage von dem Bürgerausschuß in öffentlicher
Sitzung einstimmig angenommen, und damit der Hafenbau
beschlossen.*)
Ähnlich wie bei dem Industriehafen ist auch die An
lage des Rheinauhafens auf das durchaus berechtigte Ver
langen der Industrie, neben dem Schienenweg den Trans
port zu Wasser benützen zu können, zurückzuführen.
Die Entwicklung des Rheinauhafens unterscheidet sich
jedoch insofern wesentlich von derjenigen des Industrie
hafens, als' ersterer seine Entstehung dem freien Willen
Privater verdankt, der Industriehafen dagegen der wirt
schaftlichen Zwangslage einer öffentlichen Korporation.
Der Rheinauhafen war auch nicht in dem Umfange ge
plant, den er später einnahm. Er war ferner ein vor
wiegendes Spekulationsunternehmen, während der Industrie
hafen durch die Stadt Mannheim im öffentlichen Interesse,
d. h. ohne Rücksicht auf etwaige Gewinne oder Verluste**)
erstellt wurde.
Die wirtschaftliche Struktur Mannheims konnte bei
dieser gänzlichen Umwälzung ihrer Grundlage nicht unbe
rührt bleiben, da die Bevölkerungszunahme zwar anhielt,
aber ihre Zusammensetzung eine völlig andere geworden
war. Dementsprechend bildet auch nicht mehr der Kauf
mann mit seinen Angestellten einen Hauptbestandteil der
Bevölkerung, sondern die Industrie mit ihren Arbeitermassen.
Auch in baulicher Hinsicht mußte sich die Ver
änderung bemerkbar machen; denn der Handel hat seinen
*) Schott, a. a. 0. S. 21/22.
**) Der Beweis für letzteren Punkt findet sich in dem weiter oben
erwähnten Abkommen zwischen Staatsregierung und Stadtrat vom
18. Januar und 15. Februar 1895. Nach § 2III dieser Abmachung
darf die Stadt nur zum Selbstkostenpreis Plätze käuflich oder pachtweise
abgeben. (Verwaltungsbericht des Stadtrats der Großherzoglichen Ba
dischen Hauptstadt Mannheim für die Jahre 1895/99. Bd. II, S. 453/451.).