Full text: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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statistischer Angelegenheiten der Provinz, in der Leitung und 
Überwachung der staatlichen Erhebungen und allgemeinen Stati 
stiken. Der Provinzialstatistiker wäre, um es kurz zu bezeichnen, 
allgemeiner Wissenschaftsbeamter der Provinz, der nur hinsichtlich 
der staatlichen Statistik Mittelsorgan der statistischen Zentralstelle 
ist durch Überwachung der Erhebungsarbeiten und Bereitstellung 
der fertigen Tabellen der Provinz. 
Wie bei den Selbstverwaltungskörpern der Provinz, so 
ließe sich natürlich auch in den Kreisen eine Statistikerstelle 
einrichten. Dies um so eher, als bereits ein Kreis mit der Schaf 
fung einer statistischen Berufsbeamtenstelle vorangegangen ist 
und als es eine ganze Anzahl von Kreisen gibt, die sowohl 
ihrer Bedeutung nach hinsichtlich der Volkszahl, als auch hin 
sichtlich der wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse eine 
statistisch geschulte Kraft geradezu dringend haben müssen. Die 
Stellung des Kreisstatistikers wäre analog der des Provinzialstatis 
tikers, nur mit dem Unterschiede, daß der Kreisstatistiker in ge 
wisser Beziehung hinsichtlich der staatlichen Statistik neben dem 
Statistischen Landesamt auch dem Provinzialstatistiker nachge 
ordnet wäre, indem er das Erhebungsmaterial, die Tabellen usw. 
zunächst an den Provinzialstatistiker abliefern müßte. Diese Frage 
ist aber gänzlich bedeutungslos und leicht zu regeln. Dem Land 
rat wäre er nur als dem Vorsitzenden des Kreisausschusses unter 
stellt, soweit überhaupt bei der souveränen Stellung des Statistikers 
von einer Unterstellung des Statistikers die Rede sein kann 1 ). Seine 
Aufgabe wäre die wissenschaftliche Darstellung der Kreisangelegen 
heiten. Daß diese sehr gut Objekt sein können, beweisen die zahl 
reichen verdienstlichen Veröffentlichungen des Kreises Teltow. Die 
selbständige Bearbeitung der Kreisverhältnisse ist aber sogar ein Be 
dürfnis. Nicht allein wegen der lokalen Interessen und Sonder 
heiten, sondern zur Bewältigung und Erkenntnis der großen 
innerpolitischen Aufgaben des Staates. Es sei nur an das Problem 
der inneren Kolonisation erinnert, die eine Bevölkerungsfortschrei 
bung und eine Erfassung der Wanderungsvorgänge zum mindesten 
in den östlichen Provinzen geradezu zur nationalen Pflicht macht. 
Welchen Wert derartige Untersuchungen haben, beweist das ver- 
- 1 ) Es würde dieses natürlich ein Nebenherlaufen der Statistik mit der Verwaltung 
zur Voraussetzung haben, wie dieses in gewissem Sinne und mutatis mutandis bei der 
Katasterverwaltung der Fall ist, wo z. B. der Katasterkontrolleur, also sogar ein mittlerer 
Beamter, »nicht unter der Kreisbehörde steht, sondern dem Landrat koordiniert ist«. Vgl. 
Jacobi, Die Katasterverwaltung in Preußen. Verwaltungsarchiv, Bd. 21. S. 86.
	        
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