Full text : Der Pommersche Landbund

Pommern  zu  einem  Resultat  kommen.  Deshalb  bitte  ich  nochmals
die  Regierung,  den  Landarbeitern  Schutz  angedeihen
zu  lassen,  damit  sie  vor  den  Willkürakten  einiger
tollgewordenen  pommerschen  Junker  geschützt  werden.
(Beifall  bei  den  Sozdem.)

Gegenmaßnahmen  der  Regierung.
Die  Massenkündigungen  von  Landarbeitern  in  Pommern  haben  die
Reichsregierung  zu  sofortgen  Maßnahmen  veranlaßt:  Als  Inhaber  der  vollziehenden ­
  Gewalt  hat  der  Reichswehrminister  N  o  s  k  e  dem  Militärbevollmächtigten ­
  für  Pommern  anfangs  Februar  1920  folgende  Anweisung  erteilt:
Die  Massenkündigung  von  Landarbeitern  in  der  Provinz  Pommern
wächst  sich  zu  einer  sehr  ernsten  wirtschaftlichen  und  politischen ­
  Gefahr  aus.  Die  Entlassung  Tausender  von  Arbeitern,  die
bestenfalls  durch  unerfahrene  Kräfte  ersetzt  werden  könnten,  stellt  eine  Gefährdung ­
  lebenswichtiger  Betriebe  dar  und  muß  dazu  führen,  die  unzulängliche ­
  Ernährung  der  Bevölkerung  im  nächsten  Jahre  weiter  zu  verschlechtern.
Aber  auch  die  Ruhe  und  Ordnung  im  Lande  wird  ernstlich  gefährdet.
Abziehende  Arbeiterfamilien  würden  in  die  Stadt  strömen  müssen,  wo  die
Wohnungsnot  schon  erschreckenden  Umfang  angenommen  hat.  Familien,  die
keine  andere  Arbeitsstelle  finden,  werden  sich  weigern,  abzuziehen.  Daraus
müssen  gefährliche  Konflikte  entstehen,  die  sich  bis  zu  blutigen  Ausschreitungen ­
  steigern  können.  Die  erfolgten  Massenkündigungen
sind  daher  von  Ihnen  als  unwirksam  zu  erklären,  Entlassungen ­
  von  Landarbeitern  sind  nur  zulässig  bei  Nachweis  zwingender ­
  Gründe  vor  einem  Schlichtungsausschuß.  Wegen  der
Beilegung  der  Differezen  zwischen  dem  Landbund  und  der  Arbeiterorganisation ­
  sind  mit  größter  Beschleugnigung  von  Ihnen  Verhandlungen  einzuleiten. ­
  Mer  den  Verlauf  der  Dinge  ist  mir  fortlaufend  Bericht  zu  erstatten.  .
gez.:  Noske,  Reichswehrminister.
In  weiterer  Folge  erschien  dazu  die  nachstehende  Verordnung:
Wehrkreiskommando  IL
Abtlg.  Ia/Id  Nr.  3911.
Verordnung
für  die  Provinz  Pommern  und  den  Bereich  der  Regierung  Schneidemühl.
Die  Landwirtschaft  hat  die  schwere,  aber  auch  stolze  Ausgabe,  die  Ernährung ­
  des  deutschen  Volkes  sicherzustellen.
Alle  Gutgesinnten  haben  deshalb  das  dringende  Verlangen,  die  Grundlagen ­
  des  landwirtschaftlichen  Betriebes  gesund,  stark  und  widerstandsfähig
zu  machen.
^  Zur  Erreichung  dieses  Zieles  sind  Verhandlungen  zur  Beseitigung  einiger
Unstimmigkeiten  und  zur  Festlegung  neuer  Vereinbarungen  im  Gange.  Diese
besten  Willens  und  mit  gutem  Entgegenkommen  zu  Ende  zu  führen,  ist  vaterländische ­
  Pflicht.
Als  Inhaber  der  vollziehenden  Gewalt  für  den  Bereich  des  Gruppenkommandos ­
  3  bestimme  ich  im  Einvernehmen  mit  dem  Zivilkommissar:
            
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