Pommern zu einem Resultat kommen. Deshalb bitte ich nochmals
die Regierung, den Landarbeitern Schutz angedeihen
zu lassen, damit sie vor den Willkürakten einiger
tollgewordenen pommerschen Junker geschützt werden.
(Beifall bei den Sozdem.)
Gegenmaßnahmen der Regierung.
Die Massenkündigungen von Landarbeitern in Pommern haben die
Reichsregierung zu sofortgen Maßnahmen veranlaßt: Als Inhaber der vollziehenden
Gewalt hat der Reichswehrminister N o s k e dem Militärbevollmächtigten
für Pommern anfangs Februar 1920 folgende Anweisung erteilt:
Die Massenkündigung von Landarbeitern in der Provinz Pommern
wächst sich zu einer sehr ernsten wirtschaftlichen und politischen
Gefahr aus. Die Entlassung Tausender von Arbeitern, die
bestenfalls durch unerfahrene Kräfte ersetzt werden könnten, stellt eine Gefährdung
lebenswichtiger Betriebe dar und muß dazu führen, die unzulängliche
Ernährung der Bevölkerung im nächsten Jahre weiter zu verschlechtern.
Aber auch die Ruhe und Ordnung im Lande wird ernstlich gefährdet.
Abziehende Arbeiterfamilien würden in die Stadt strömen müssen, wo die
Wohnungsnot schon erschreckenden Umfang angenommen hat. Familien, die
keine andere Arbeitsstelle finden, werden sich weigern, abzuziehen. Daraus
müssen gefährliche Konflikte entstehen, die sich bis zu blutigen Ausschreitungen
steigern können. Die erfolgten Massenkündigungen
sind daher von Ihnen als unwirksam zu erklären, Entlassungen
von Landarbeitern sind nur zulässig bei Nachweis zwingender
Gründe vor einem Schlichtungsausschuß. Wegen der
Beilegung der Differezen zwischen dem Landbund und der Arbeiterorganisation
sind mit größter Beschleugnigung von Ihnen Verhandlungen einzuleiten.
Mer den Verlauf der Dinge ist mir fortlaufend Bericht zu erstatten. .
gez.: Noske, Reichswehrminister.
In weiterer Folge erschien dazu die nachstehende Verordnung:
Wehrkreiskommando IL
Abtlg. Ia/Id Nr. 3911.
Verordnung
für die Provinz Pommern und den Bereich der Regierung Schneidemühl.
Die Landwirtschaft hat die schwere, aber auch stolze Ausgabe, die Ernährung
des deutschen Volkes sicherzustellen.
Alle Gutgesinnten haben deshalb das dringende Verlangen, die Grundlagen
des landwirtschaftlichen Betriebes gesund, stark und widerstandsfähig
zu machen.
^ Zur Erreichung dieses Zieles sind Verhandlungen zur Beseitigung einiger
Unstimmigkeiten und zur Festlegung neuer Vereinbarungen im Gange. Diese
besten Willens und mit gutem Entgegenkommen zu Ende zu führen, ist vaterländische
Pflicht.
Als Inhaber der vollziehenden Gewalt für den Bereich des Gruppenkommandos
3 bestimme ich im Einvernehmen mit dem Zivilkommissar: