Full text : Der Wald und seine Arbeiter

Bezirk,
für  welchen  der  Tarif
Geltung  hat

Arbeitszeit

Zuschlag
für
Ueberstnnden

Zuschlag
für
Sonntagsarbeit

Gem.  Dossenheim,  Kr.
Heivelberg

8  Stunden

Keine  Bestimmungen ­
  im
Tarif

Keine  Bestimmungen ­
  im
Tarif

Forstreviere  Koberg
und  Farchnn

8  Stunden

Keine  Bestimmungen ­
  im
Tarif

Keine  Bestimniungen
  im
Tarif

Fürstl.Hofkammer  im
Freist.  Rens;.  Oberund
  Unterland

8  Stunden

250/0

50  0.0

Hofkammer  Greiz.
Forstreviere  Hermannsgrün,
  Ponlit
  u.Heinrichsgrün

8  Stunden

25  o/g.  Soweit
es  die  Aufrechterhaltung ­

od.  die  Eigenart ­
  des  Betriebes ­
  erford.

50  0/0

Reichsgräflich  Schaffgottsches
  Freistnndesherrl.
  Kameralamt
  Hermsdorf  u.
Kynast  i.  Schief.

8  Stunden

Keine  Bestimmungen ­
  im
Tarif

Keine  Bestimmungen ­
  im
Tarif

Bezirk  Pirna  i.  Sa.

Arbeitszeit  feil  9  Stunden  nicht
überschreiten

Keine  Bestimmungen ­
  im
Tarif

Keine  Bestimmungen ­
  im
Tarif

Forstverwaltungen.
Kreis  Landeshut  in
Schief.  (Privatst)

8  Stunden

25  0/0

50  %

Klosterforstreviere  im
Reg.-Bez.  Hildesheim ­
  u.  Hannover

8  Stunden,  für  Kulturarbeiten
10  Stunden  zulässig

50»  ,„f.  Kulturarbeiten ­
  20°/o

Bei  Feuerwachdienst ­
  und  bei
ngturnotwendigenArbciten

20  »/«

Bez.Griesbach  i.Bay.

8  Stunden

Ueberstnnden
solle»  in  der
Regel  nicht  gemacht ­
  werden

Keilte  Bestimmungen ­
  im
Tarif

Förstereien  Dianenberg,
  Rüden,  Boggufch
  im  Reg.-Bez.
Atarienwerder  in
Westprenßen

Keine  Bestimmungen  im  Tarif

Keine  Bestimmungen ­
  im
Tarif

Liebte  Bestim-Mtingen
  im
Tarif

gestellt  werden,  daß  von  allen  40  Bezirken  nur  in  5  Bezirken  eine  Entschädigung ­
  fiir  weite  Wege  gezahlt  wurde.  Ebenso  ist  es  in  den  anderen  Gegenden
auch.  Durch  die  Abschlüsse  der  Verträge  ist  mit  einem  Schlage  für  Tausende
von  Waldarbeitern  diese  Frage  gelöst  worden.  Die  preußischen  Staatsforstnrbeiter
  habe»  bei  Tagelohnarbeiten  das  Recht,  den  länger  als  1  Stunde  pro
Tag  betragenden  Weg  von  der  Arbeitszeit  zu  kürzen.  Wenn  z.  B.  am  Tage
2  Stunden  Weg  zu  gehen  sind,  so  verkürzt  sich  die  Arbeitszeit  um  eine
Stunde.  In  diesem  Falle  werden  aber  volle  8  Stunden  bezahlt.

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