fullscreen: Internationale Konvention zum gegenseitigen Schutz privater Vermögensrechte im Ausland

seien lediglich einige als Beispiel herausgegriffen. 
Vgl. Makarov, Die Nationalisierungsmaßnahmen 
and die Entschädigung der durch sie betroffe 
nen Ausländer in der internationalen Praxis 
der letzten Jahre, in :ı Festgabe für Zrich 
Zaufmanna, Um Recht und Gerechtigkeit, 1950, 
3, 249 ff.z3 Bindschedler, Verstaatlichungs- 
maßnahmen und Entschädigungspflicht nach V6öl 
kerrecht, Zürich (1950), S. 58 ff.; Doman, 
Postwar nationalization of foreign property 
in Europe, in: Columbia Law Review, Band 48, 
(1948), S. 11253 Ders., Compensation for na- 
tionalised property in post-war Europe, in: 
The international Law Quarterl1y, Band 5 
1950), S. 323, 
In der Tschechoslowakei wurde die Nationalisierung von Kohlen- 
bergwerken, Unternehmungen gewisser Industriezweige, Banken 
ınd Versicherungsgesellschaften durch Gesetz vom 24, Okto- 
ber 1945 durchgeführt, Der Regel nach war die Nationalisie- 
rung mit einer Entschädigung verbunden, eine solche wurde aber 
nicht gewährt an Deutsche und an Ungarn, 
Die Nationalisierung der wichtigsten Wirtschaftszweige wurde 
in Polen durch Dekret vom 3. Januar 1946 angeoränet, Die 
nationalisierten Unternehmen gingen mit allen Aktiven, aber 
nur mit einem Teil der Passiven auf den polnischen Staat über, 
In Bezug auf deutsche Staatsangehörige war die Nationalisierung 
konfiskatorischer Art. Bei den sonstigen Enteigneten sollte 
eine Entschädigung, der Regel nach in Wertpapieren, ausgezahlt 
werden. 
In Jugoslawien wurden viele Industrieunternehmungen in Anwen- 
lung eines Dekrets vom 24. November 1944, betreffend die 
Zusammenarbeit mit dem Feind, durch gerichtliche Urteile einge- 
zogen; das Eigentum von Flüchtlingen wurde vom Staat übernommen. 
Erst im Jahre 1946 wurde ein Nationalisierungsdekret erlassen, 
3aes Verstaatlichung in sonstigen Fällen vorsah, 
Als Enteignungen sind auch Streichungen. ausländischer Darlehen 
zu werten, So hatte Indonesien im Jahre 1949 bei einer
	        
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