Außer dem verteilten Land war noch eine Menge Land, Wald, Moor,
Weide vorhanden, die, soweit sie im Bereich der Markgenossenschaften lagen,
von diesen als Gemeingut verwaltet wurden. Es hatten also alle zur Mark
genossenschaft Gehörenden das Recht, für ihren Bedarf im Walde Holz zu
fällen, Pilze zu sammeln, die Jagd auszuüben usw.
Ueber den Marken stand der Gau. -Diesem gehörte das außerhalb der Ge-
meinde und den Marken liegende Land, Wald usw., welches nicht aufgeteilt
war. Es waren diese Landstrecken also im unmittelbaren Besitz des Volkes
geblieben. Dieses Land nun wurde von den Königen und Kurfürsten dem
Volke gestohlen, indem sie es entweder in ihren Besitz nahmen und als könig
liches erklärten, oder es ihrem Gefolge verschenkten und verliehen. Meistens
kam zuerst eine Schenkung in Frage. Auch als Nutznießung aus Lebenszeit
des Herrschers wurde das eigentliche Volkseigentnm vergeben. Wir finden des
halb auch in den Volksgesetzen des sechsten Jahrhunderts schon Bestimmungen,
bie von dem Privateigentum des Waldes reden.
Der Privatbesitz des Waldes verdrängte dann die anderen Besitzkategorien
immer inehr, da sich die Grundherrschaft immer mehr entwickelte. Ein großer
Teil des Waldes der Markgenossenschaften sowie des königlichen Besitzes ging
au Privatpersonen über. Von dem Wald, der ursprünglich als Lehen gegeben
wurde, nahmen mit dem elften Jahrhundert, als die Lehen für erblich erklärt
wurden, Privatpersonen Besitz. Das'» Privateigentum an Grund und Boden
nahm immer mehr zu. Immer mehr kam der Besitz der Waldungen in ein
zelne Hände, und so finden wir, daß nach der Statistik vom Jahre l 900 ziem
lich die Hälfte aller Waldungen, und zwar 46,5 Prozent, in Privathänden sich
befanden. 1,8 Prozent waren Kronforsten, 31,7 Prozent waren Staatsforsten
und 0,2 Prozent waren Staatsanteilsorsten. Die Gemeinden hatten einen Anteil
von 16,1 Prozent, 2,2 Prozent waren im Besitz von Genossenschaften. Die
Stiftungsforsten, zu denen die Stiftungen der Kirchen, der Klöster, der Schulen
und der Wohltätigkeitsanstalten gehören, werden mit 1,5 Prozent in der Sta
tistik aufgeführt. Nach den Angaben des Reichsstatistischen Amtes sind die
Privatforsten in Abnahme begriffen, während die Staats- und Gemeindeforsten
eine Zunahme zu verzeichnen haben. .
In den letzten Jahrzehnten hat sich in Deutschland das Besitzverhältnis in
den Forsten nicht wesentlich geändert, wie wir aus der nachfolgenden Tabelle
ersehen können:
Die Forsten des Deutschen Reiches im Jahre:
1900 1893 1883
Im ha ha
.Kronenforsten 257 302 388 932 \ '
Staatsforsten 4 430 090 4 204 354 J 4 < W
Staatsanteilforsten 29 793 47 560 40 989
Gemeindeforsten 2 258 090 2 180 584 2 109 913
Stiftungsforsten 211015 183 800 185 987
Genossenschaftsforsten , . . . 306 214 319 635 344 757
Privatforsten 6 503 365 6 625 466 6 720 984
Im allgemeinen muß noch gesagt werden, daß die Wälder vor 2000 Jahren
fast genau dieselben waren, als wie heute. Nur massiger und größer waren
sie. Bei der Verteilung von Kulturland und Wald müssen die Naturgesetze
berücksichtigt werden. Der Waldboden, der den Menschen nicht ertragsfähig
genug zu Kulturpflanzen war, mußte dem Walde zurückgegeben werden. Der
Kultur wird von der Natur ein Halt geboten. Ueberall dort, wo die