Full text: Einführung in die Volkswirtschaftslehre

150. 
Das Besitzeinkommen. 
Haupt für alle Papiere, ine - einen Kurs haben, lüic beim Lohn 
zwischen' Nominal- und Reallohn geschieden werden kann,, so 
ist auch beim Zins Nominal - und Realverzinsung 
wohl zu unterscheiden. 
Der Zins unterliegt w i e der Lohn dem Gesetz 
von Angebot und Nachfrage, das ja überhaupt den 
Schlüssel zu den meisten volkswirtschaftlichen Erscheinungen gibt. 
Am klarsten kommt dies beim reinen Leilstapital zum Ausdruck, 
da im Unternehmerkapital, wre es die Aktie repräsentiert, auch 
Unternehmungsrisiko und Unternehmergewinn das Ergebnis be 
einflussen. Im Zins des Leihkaptals steckt aber auch 
noch eine Risikoprämie, die seine Gesamthöhe beträchtlich 
ändern kanm Der lvucherzins ist deshalb besonders hoch, weil 
der Wucherer der Gefahr ausgesetzt ist, sein Kapital zu verliereir 
und bestraft zu werden. Es ist deshalb ein Irrtum, wenn man 
durch eine bloße Bestrafung des Wucherers — die natürlich durch 
aus notwendig ist — eine Herabsetzung des Zinses bzw. ein Ver 
schwinden des Wucherers erreichen zu können hofft; im Gegen 
teil, man erhöht dadurch nur das Risiko für den Wucherer, der 
dies in einem weiteren Jinsaufschlag zum Ausdruck bringt. Der 
Wucher ist nur dadurch zu beseitigen, daß man seine Ursachen be 
seitigt. Liegen diese wie bei der Bervucherung des deutschen 
Bauerntums in den ersten zwei Dritteln des vorigen Jahr 
hunderts in einer mangelhaften Befriedigung einer starken und 
berechtigten Nachfrage, so hilft die Eröffnung neuer anständiger 
Kreditquellen. In der Tat haben die genossenschaftlichen Spar- 
nnd Darlehnskassen den Wucher vom Lande so gut wie ganz ver 
drängt. Ist aber die Nachfrage derart, daß eine wirtschaftlich ge 
rechtfertigte Befriedigung ausgeschlossen ist, also sind- etwa Spiel 
schulden zu bezahlen oder ist eine Wirtschaft wegen Unfähigkeit 
des Besitzers in dauerndem Niedergänge, so wird man niemals 
verhindern können, daß -dunkle Ehrenmänner als'Geldgeber auf 
der Bildfläche erscheinen. 
Diese Risikoprämie kann ihre Ursache aber außer in den be 
sonderen Verhältnissen des Darlehnsuchenden auch in der Gesamt 
lage des Landes, dem Zitztande der öffentlichen Sicherheit,^ der 
Entwicklung .oder Zurückgebliebenbeit seiner wirtschaftlichen 
Hilfsmittel haben. Wenn bei uns in Deutschland zo % als ein 
wucherisch hoher Zins für ein Darlehen im regelrechten Geschäfts-
	        
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