der Mitgliedschaft gedroht. Das Ganze war also auf einen Kampf
zwischen Rabattsparverein und Konsumgenossenschaft zurückzuführen.
Von derartigen Kämpfen wird auch aus anderen Gegenden berichtet.
Bekanntlich wurden die Rabattsparvereine vornehmlich zur Be
kämpfung der Konsumvereine gegründet. Doch der von ihnen ge
währte Rabatt ist ein anderer als der Lieferantenrabatt der Konsum-
Vereine. ^Jedenfalls treffen auf ihn die für den letzteren angegebenen
Vorteile, sowohl für den Händler als für den Konsumenten im ein
zelnen, nicht zu. Dadurch, daß alle Händler einer Branche und
eines Ortes Rabatt geben und nicht nur mehr einzelne Geschäfte
dies tun, 17 ) kann von einer Umsatzvermehrung eines Erwerbs
geschäftes gegenüber dem andern kaum mehr die Rede sein. Mail
könnte höchstens die sich in den Rabattsparvereinen bemerkbar
machende Ringbildung für eine Umsatzvermehrung gegenüber den
parasitären Gebilden des Kleinhändlertums anführen. Auch die
Vorteile des Kleinhändlers infolge Barzahlung auf Grund des
Rabatts scheinen nach F a u ch e r r e 1 «) gering zu sein, da die bar
zahlende Kundschaft sich nach Einführung des Rabatts nicht wesent
lich vermehrt habe. In einzelnen Geschäften habe man allerdings
in dieser Beziehung sehr erfreuliche Resultate erzielt. Soweit ich
selbst durch gelegentliche private Untersuchungen habe feststellen können,
scheint denn doch die Wirkung des Rabatts auf die Barzahlung eine
allgemein günstigere zu sein, als Faucherre annimmt. Der
nominelle Rabatt von 5 Prozent, der vielleicht einem reellen Rabatt
von 2—3 Prozent auf den gesamten Barumsatz^) entspricht, dürfte
deshalb wohl nicht oder doch nur zum Teil auf die Preise ge
schlagen werden.
17 ) „Es ist hier ähnlich bestellt wie mit den Trinkgeldern. Diejenigen
klugen Leute, die mit dem Trinkgelderwesen anfingen, wollten sich damit eine
besonders sorgsame Berücksichtigung ihrer werten Person erkaufen; aber nach
dem das Trinkgeldergeben einmal allgemeiner geworden ist, wird nicht mehr
derjenige bevorzugt, welcher es gibt, wohl aber derjenige benachteiligt, welcher
es zu geben unterläßt. So auch hier." (Staudinger in „Die Konsum
genossenschaft". Leipzig 1908. S. 76.)
is) Die Händler-Rabattsparvereine S. 195.
18) Der Unterschied ist hier gemacht, da bekanntlich die Rabattsparvereine
nur einen Rabatt auf je 20 Pfennig gewähren und dabei nach unten ab
runden. Auch bekommt die barzahlende Kundschaft nicht auf alle Waren
Marken. Einzelne Artikel mit geringem Verdienst sind ausgeschlossen. Ferner
geht ein Teil der sich bereits im Besitze der Kundschaft befindlichen Marken
wieder verloren oder wird aus irgendwelchen andern Gründen nicht e rü
ge l ö st. Schließlich kommt noch hinzu, daß in der Regel Rabattmarken nur
-auf ausdrückliches Verlangen gegeben werden.